Gemeindart in Telfs beschließt
Zweite Auflage des Raumordnungskonzeptes
- Bereits Ende 2025 lag der erste Entwurf im Telfer Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf. BürgerInnen hatten dabei die Möglichkeit, ihre Anliegen und Anregungen aktiv einzubringen. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen ein.
- Foto: MG Telfs/Dietrich
- hochgeladen von Georg Larcher
Der Telfer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die zweite, überarbeitete Auflage der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖRK) beschlossen. Die zweite Auflage berücksichtigt Rückmeldungen aus der Bevölkerung und liegt vom 18. Mai bis 1. Juni öffentlich zur Einsichtnahme auf.
TELFS. BürgerInnen können bis spätestens eine Woche nach Ablauf der zweiwöchigen Auflagefrist abermals schriftlich zu den Änderungen Stellung nehmen.
Langfristige Entwicklung des Gemeindegebietes
Das ÖRK bildet die Grundlage für die langfristige Entwicklung des Gemeindegebietes. Bereits Ende 2025 lag der erste Entwurf im Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf. BürgerInnen hatten dabei die Möglichkeit, ihre Anliegen und Anregungen aktiv einzubringen. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen ein, die im Bauausschuss eingehend behandelt wurden.
„Jede einzelne Stellungnahme wurde vom Bauausschuss behandelt und in Einzelabstimmungen einer Empfehlung zugeführt“,
betonte Bgm. Christian Härting und verwies damit auf das sorgfältige und transparente Verfahren.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird nun 19 Stellungnahmen Folge geleistet. Acht Eingaben standen im Widerspruch zu den Zielen der örtlichen Raumordnung, weshalb die vorgesehenen Festlegungen in diesen Bereichen unverändert bleiben.
Gemeinderat beschließt
Die Beschlussfassung über die Stellungnahmen erfolgte größtenteils einstimmig. Die daraus resultierenden Änderungen werden in die nun vorliegende zweite Auflage eingearbeitet. Die Unterlagen zur zweiten Auflage des ÖRK liegen vom 18. Mai bis 1. Juni öffentlich zur Einsichtnahme auf. Personen mit Hauptwohnsitz in Telfs sowie EigentümerInnen von Liegenschaften oder Betrieben können bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist schriftlich Stellung zu den Änderungen nehmen.
Alle aktualisierten Details ab Montag, 18. Mai, hier: telfs.gv.at/oerk
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