Wirtschaftsförderung NEU soll Telfer Ortskern beleben

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TELFS. Acht Geschäftseröffnungen in den letzten acht Monaten, davon vier Umsiedlungen und vier neue Geschäfte – für den Telfer Wirtschaftsausschussobmann Alex Schatz (WFT) eine Bestätigung, dass der Ortskern nicht tot ist. "Im neuen Jahr überschreiten wir bei den Kommunalsteuereinnahmen erstmals die 4 Millionen Euro-Genze", freut sich Bürgermeister Christian Härting (WFT) über den Wirtschaftsaufschwung.

Anreiz für Neuansiedelungen

Damit das so weiter geht und vor allem sich die Situation im Ortskern noch verbessert, dafür hat die Gemeinde Geld für Klein- und Mittelbetriebe in Aussicht gestellt. Es wird gezielt nach bestimmten Kriterien ausgegeben. "Wir sind bemüht, leere Geschäftslokale zu füllen. Die Gemeinde kann dafür nur die Voraussetzungen schaffen."

Förderung ab Jänner 2017

Nach vielen Arbeitssitzungen und Gesprächen u.a. mit der Kaufmannschaft hat der Wirtschaftsausschuss über den Sommer ein Förderpaket geschnürt, das tritt nach der Absegung im Gemeindevorstand und im Gemeinderat ab 1. Jänner 2017 in Kraft (rückwirkend auf drei Monate, damit kommen auch die letzten Neueröffnungen im Ortskern in den Genuss der Förderungen).
"Es soll ein Anreiz für Unternehmen sein, sich anzusiedeln und Investitionen zu tätigen", sagt Härting. "Es ist ein klares Signal der Wertschätzung", fügt Schatz hinzu. Unterstützt werden die Neuansiedelungen von Betrieben bzw. die Schaffung von Arbeitsplätzen, Anreiz zur Ortskernverschönerung und Lehrlingsausbildung. "Wir strecken uns dabei nach der Decke", erklärt Schatz: Geschätzte 30.000 Euro dürfte die Förderung pro Jahr die Gemeinde kosten. "Und wenn es mehr ist, sind wir auch nicht unglücklich", hofft Bgm. Härting auf eine spürbare Belebung im Ortskern, wo Betriebsansiedelungen sich gleich mehrfach lohnen sollen. Ausgeschlossen von solchen Förderungen sind jedoch zum Beispiel Wettlokale, Imbissbuden, Immobilienmakler, Home-Office-Bereiche u.a.. Auch die Umsiedeung innerhalb des Ortskern ist von einer Förderung ausgeschlossen. "Uns geht es um einen sinnvollen und qualitativen Branchenmix im Ortskern, der die Frequenz im Ort steigert und auch Arbeitsplätze bringt", macht Schatz klar.
Nach 12 Monaten werden diese Förderungsrichtinien evaluiert, erklärt Härting. Zudem begrüßt die Gemeinde jeden Neubetrieb mit einem Schreiben, in dem über diese Förderungen informiert wird: "Wir gehen aktiv an die UnternehmerInnen heran."

Speziell gefördert werden in Telfs:

- Betriebsansiedelungen: Eine reine Investitonsförderung, erklärt Schatz, die auch für Unternehmer gilt, die sich im Gemeindegebiet und auch in den Einkaufszentren niederlassen und zumindest einen Vollzeitarbeitsplatz schaffen. Maximal werden 10% der Nettoerrichtungskosten (u.a. auch Ausrüstung etc.) refundiert (maximal 3000 €). Die Förderung wird aber erst nach 12 Monaten nach einer neuerlichen Prüfung ausgezahlt. Damit will man kurzfristige "Gastspieler" im Ortskern, die das Geld dann mitnehmen, vermeiden. Eine Ausnahmeregelung betrifft z.B. Wettlokale, Imbissstände etc.

- Nahversorgerförderung 1: Zusätzlich zur Förderung des Landes gibt's auch von der Gemeinde Geld dafür.

- Nahversorgerförderung 2: Speziell werden aber jene Geschäfte zusätzlich mit Geld gelockt, die sich im Erdgeschossbereich im Ortskern (der Bereich bzw. die betreffenden Straßenzüge sind genau definiert) niederlassen, dafür werden 12 Monate lang pro Quadratmeter Bestandsfläche 3,- Euro Miete refundiert (gilt nicht für Ansiedelungen in Einkaufszentren, Imbissstände, Wettlokale, Makler etc.)

- Lehrlingsinitiative: Als Wertschätzung für die Lehrlingsausbildung werden ausgezeichnete Lehrlinge mit 1000,- Euro-Einkaufsgutscheine von der Gemeinde belohnt. In den Genuss des Preises kommen pro Jahr jeweils der beste weibliche und männliche Lehrling.

- Ortsbildverschönerung: Wer Fassaden im Ortskern straßenseitig erneuert, bekommt für Malerarbeiten (vorausgesetzt Telfer Betrieb) 50% der Kosten refundiert (maximal 3000,- Euro pro Gebäude). Diese Förderung kann alle 10 Jahre beantragt werden. "Hier soll ein Ruck durch den Ort gehen, wir wollen dazu animieren, dass Hausbesitzer ihre Fassaden erneuern und den Ortskern damit verschönern", erklärt Schatz dazu.

- Gewerbemüll-Grundgebühr: Für Betriebe gibt es hier Befreiungen. Nähere Angaben dazu und alle Kriterien sowie Formulare atc. sind im Gemeindeamt bzw. über die Gemeindehomepage erhältlich.

Förderung beantragen

Um eine Förderung zu beantragen, muss lediglich das entsprechende Formular ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen an info@telfs.gv.at geschickt werden. Infos dazu auch unter wirtschaft.telfs.at

Telfs-Gutscheine
Die geförderten Unternehmen verpflichten sich zudem, Telfs Gutscheine*, die demnächst wieder eingeführt werden, anzunehmen.

Anmeldung

Die Unternehmen melden ihre Daten an info@telfs.gv.at, um auf der Homepage www.telfs.at gelistet zu werden.
Die Gewerbeausübung bzw. unternehmerische Tätigkeit muss nachgewiesen werden.
Danach wird von der Marktgemeinde Telfs die Förderungswürdigkeit geprüft und vom Gemeinderat darüber entschieden.
Der Antragsteller erhält Bescheid, ob dem Antrag stattgegeben wurde.
Bei Fragen zur Wirtschaftsförderung steht Mag. Verena Schlager unter der Email-Adresse verena.schlager@telfs.gv.at oder 0676 / 83 038 717 zur Verfügung.

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