Junge Führerscheininhaberin fiel Polizei auf
17. Jährige war betrunken mit Auto unterwegs
Eine 17. jährige Führerscheinanfängerin war betrunken mit dem Auto unterwegs. Ihr auffälliges Verhalten wurde der Halleinerin zum Verhängnis. Den Probeführerschein ist sie wieder los.
HALLEIN Eine junge Frau aus Hallein machte mit ihrem auffälligen Verhalten am Ostermontag spät Abends auf sich Aufmerksam. Wie es in einer Aussendung der Polizeiinspektion Hallein hieß, fiel die 17. jährige Lenkerin eines Personenkraftwagens um 22:10 Uhr wegen ihres "unkorrekten Verhaltens" den Beamten und Beamtinnen der Polizeiinspektion Hallein auf.
Daraufhin führten diese eine Verkehrskontrolle bei der jungen Frau durch und nahmen einen leichten Alkoholgeruch wahr. Der folgende Alkomattest ergab eine Beeinträchtigung von 1,08 Promille. Der Führerschein wurde ihr noch an Ort und Stelle abgenommen und die Weiterfahrt wurde untersagt.
Wie in solchen Fällen üblich, wird eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Hallein) erfolgen.
Verkehrscoaching und hohe Strafe
[i]Wer mehr als 0,8 Promille "intus" hat, zahlt für die Alkoholisierte-Fahrt mindestens 800 Euro. Die Höchststrafe liegt hier bei 3.700 Euro. Bei der ersten Alkofahrt (ohne Unfall) ist der Führerschein für einen Monat weg - im Wiederholungsfall mindestens für drei Monate. Außerdem muss ein Verkehrscoaching absolviert werden (Kosten hierfür: 100 Euro).
Rechtliche Hinweise bei Alkohol am Steuer
Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze. Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss neben einer saftigen Verwaltungsstrafe bis 0,79 Promille auch mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. Daneben wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen.
Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille "getankt" hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.
Quelle: ÖAMTC
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