Randalierender Asylwerber in Hallein
Die Eigentümerin eines Asylantenheimes in Hallein verständigte am Mittwoch (06.07.2011) um 22:39 Uhr die Polizeiinspektion Hallein, da es zum wiederholten Male Schwierigkeiten mit einem algerischen Asylanten gebe. Beim Eintreffen der Sektorstreife der Polizei befanden sich der offensichtlich schwer alkoholisierte Asylant, sowie die Eigentümerin des Asylantenheimes und ihr Sohn vor dem Gebäude.
Die beiden Beamten der Sektorstreife versuchten beruhigend auf den Asylanten einzureden. Der Asylant war jedoch äußerst aufgebracht, ging mehrmals nahe an die Polizisten heran und gestikulierte aggressiv. Sprachlich gab es keine Möglichkeit der Verständigung. Durch Wegdrücken mit den Armen gegen den Oberkörper des Renitenten konnte immer wieder die nötige Distanz hergestellt werden und so ev.unmittelbar bevorstehenden Angriffen nicht entstehen zu lassen. Der aggressive Asylant wurde mehrmals abgemahnt, sein Verhalten einzustellen, da er ansonsten festgenommen werden müsste.
In weiterer Folge weigerte sich der 26-jährige an der Klärung des Sachverhaltes mitzuwirken und wollte vom Einsatzort flüchten. Dabei musste der Flüchtende mehrmals im Bereich der Oberarme zurückhalten werden. Bei der weiteren Sachverhaltsfeststellung bei der PI Hallein gab der Asylant zu erkennen, dass er jetzt an den Oberarmen, wo ihn der Polizist festgehalten hatte, verletzt sei.
Aufgrund dieses Umstandes wurden die durch die Körperkraftanwendung erlittenen Verletzungen – Rötung, Hämatome – fotografisch festgehalten und der Asylant zwecks ärztlicher Untersuchung in das Krankenhaus Hallein verbracht. Nach der ambulanten Behandlung und Beendigung der Amtshandlung dürfte der Asylant neuerlich von sich aus das Krankenhaus Hallein betreten und sich im Krankenhaus entsprechend aggressiv verhalten haben. Jedenfalls wurde seitens des Krankenhauses die Polizei angefordert, um den Asylanten einerseits zu beruhigen und andererseits zum Verlassen des Krankenhauses zu bewegen, was schließlich auch gelang.
Laut ärztlichen Aussagen sind die Verletzungen des Asylwerbers mit leicht einzustufen. Polizisten wurden nicht verletzt.
www.bundespolizei.gv.at
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