ÖGK Kärnten
Achtung bei Mitversicherung für Studierende
Vor allem bei Studierenden ist ein Blick auf den Versicherungsstatus ihrer Krankenversicherung empfehlenswert. KÄRNTEN. Studierende, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nachgewiesenermaßen Familienbeihilfe beziehen und über keine eigene Krankenversicherung verfügen, erfüllen die Voraussetzungen für eine Mitversicherung. Fallen diese Voraussetzungen weg, endet auch die Mitversicherung. Studierende, die keine Familienbeihilfe mehr erhalten, beispielsweise vorübergehend nach einem...