Endlich volljährig - Änderungen bei Familienbeihilfe und Mitversicherung

- Die Vorstände der Tiroler Versicherung Mag. Franz Mair und Dr. Walter Schieferer präsentieren die Tiroler Jugendversicherung Juppidu.
- Foto: Tiroler Versicherung
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Der lang ersehnte 18. Geburtstag – neue Freiheiten, Erwachsenen-Rechte, alle Möglichkeiten. Um das alles auch wirklich genießen zu können, sollte man die damit verbunden Pflichten kennen: Änderungen bei gesetzlichen Haftungen, Mitversicherungen, Familienbeihilfe, Sozialversicherung bzw. Krankenkasse.
Die Tiroler Versicherung startet eine Informationskampagne zum Thema Volljährigkeit und deren Rechte und Pflichten, egal ob in den eigenen vier Wänden, bei Schadenersatzfällen oder beim Thema Haftpflicht.
Mit dem 18. Geburtstag - der Volljährigkeit - ändert sich einiges.
Volle Geschäftsfähigkeit bei Verträgen
Ab 18 ist man voll geschäftsfähig. Alle Verträge können ab jetzt ohne die Zustimmung der Eltern unterzeichnet werden. Alle Rechtsgeschäfte können selbst getätigt werden, Verträge können unterschrieben und ein Kredit aufgenommen werden. Allerdings ist man dafür auch selbst verantwortlich. Aus diesem Grund sollte man alle Details, die Risiken und eventuelle Haftungen des Rechtsgeschäfts, Vertrags oder Kredits kennen.
Krankenkasse und Familienbeihilfe
Mit der Volljährigkeit fällt man nicht automatisch aus der Mitversicherung bei der Krankenkasse heraus. Man bleibt mitversichert, solange man kein eigenes, steuerpflichtiges Einkommen hat. Ein Lehrlingsgehalt liegt meist unter dieser Grenze, ein studentischer Nebenjob könnte aber bereits darüber liegen. Die Familienbeihilfe steht allen Volljährigen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres zu. Allerdings müssen die jungen Menschen in einer Berufsausbildung sein. Sobald die Berufsausbildung abgeschlossen ist, besteht kein Anspruch mehr auf Familienbeihilfe.
Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung und Haushaltsversicherung
Ab der Volljährigkeit ist man für selbstverursachte Schäden verantwortlich. Hier hilft eine Haftpflichtversicherung. Sie leistet einerseits Schadenersatz bei gerechtfertigten Ansprüchen. Andererseits überprüft sie, ob überhaupt Schadenersatzansprüche bestehen. Eine Rechtsschutzversicherung ist dann wichtig, wenn ein Dritter Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeld fordert.
Ab 18 darf man seinen Wohnsitz selbst bestimmen und daheim ausziehen. Eine Haushaltsversicherung schützt die eigene Einrichtung vor Schäden durch Feuer, Glasbruch, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm.
Tipp der Tiroler Versicherung: Rechtzeitig informieren
Man sollte sich unbedingt rechtzeitig informieren, ob man bei den Eltern noch mitversichert ist. Eine Mitversicherung bei der Haushalts-, Haftpflicht- oder Rechtschutzversicherung hängt von den Lebensumständen und den aktuellen Lebensumständen ab.


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