Tourismus
Airbnb-Vermieter im Visier der Behörden

Wer über "Airbnb" vermiete wird es in Zukunft schwerer haben. Es brauche eine Baubewilligung der Gemeinde.  | Foto: Symbolbild
  • Wer über "Airbnb" vermiete wird es in Zukunft schwerer haben. Es brauche eine Baubewilligung der Gemeinde.
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BEZIRK SCHWAZ (red). Vermieter, welche Wohnungen auf Onlineplattformen anbieten, benötigen ab März eine Bewilligung der Baubehörde.

Durch diese Maßnahme können Gemeinden unkontrollierte Vermietungen in Wohngebieten untersagen. Mit der Gesetzesänderung soll der Druck bzgl. der illegalen Vermietung von Freizeitwohnsitzen steigen. Hunderte Unterkünfte in ganz Tirol werden allein auf der Onlineplattform „Airbnb“ angeboten. Wie viele Privatwohnungen online illegal vermietet werden, könne nur schwer abgeschätzt werden, erklärt der zuständige Landesrat Johannes Tratter.
Seit 1. Jänner sollten die vermieteten Wohnungen eigentlich beim jeweiligen Tourismusverband gemeldet werden, in Innsbruck z.B. registrierten sich bisher allerdings nur 260 Wohnungen und auch im Bezirk Schwaz ist der Wille zur Registrierung enden wollend. Das Land will hier eingreifen, es könne nicht sein, dass seit Jahren Verhältnisse herrschen würden, die keine rechtliche Deckung haben, so Tratter. Dabei helfen soll eine Gesetzesänderung.


Künftig Bewilligung notwendig

Wer seine Wohnung auf Online-Buchungsplattformen anbietet, braucht ab März eine Baubewilligung von der Baubehörde, also dem Bürgermeister. Damit sollen Gemeinden einerseits einen Überblick über die Vermietungen in ihren Gemeinden bekommen, andererseits sollen illegale Vermietungen verhindert werden, und so mehr Wohnungen für „echte Mieter“ mit Hauptwohnsitz zur Verfügung stehen. Ausgenommen von dieser Baubewilligung sind Vermieter, die selbst im Haus leben und nicht mehr als drei Wohnungen oder zwölf Betten online anbieten. Andere Mieter darf es im selben Haus aber nicht geben, so sollen Nutzungskonflikte zwischen Bewohnern und möglichen Gästen vermieden werden, erklärte Tratter.

Wlan und Bettwäsche sind gewerblich

Grundlage für die Gesetzesänderung des Landes ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Darin wurde entschieden, dass auch vermietete Wohnungen, die kleinere Dienstleistungen wie Wlan, Bettwäsche oder einen Reinigungsservice am Ende anbieten, als gewerblich zu sehen sind. Das betrifft somit alle Wohnungen, die beispielsweise auf Airbnb angeboten werden.

Mehr Sanktionsmöglichkeiten für Gemeinden

Halten sich die Vermieter nicht an diese Baubewilligung oder verstoßen dagegen, kann der Bürgermeister ein Nutzungsverbot für die betroffene Wohnung aussprechen. In weiterer Folge sind auch Klagen möglich. Auch der Gemeindeverband ist erfreut über die neuen Regelungen. Durch selbige möchte man Familien mit Ferienwohnungen im eigenen Haus nicht strafen, gleichzeitig aber Möglichkeiten erhalten, gegen illegale Vermietungen in großen Mietblöcken vorzugehen. Mit der Gesetzesänderung möchte man hier eine Sanktionsmöglichkeit schaffen. 

Handhabe gegen illegale Freizeitwohnsitze

Auch die illegalen Freizeitwohnsitze sollen künftig besser zu erkennen sein. Gemeinden können mit der Gesetzesänderung die Daten von Versorgungsbetrieben, beispielsweise Wasser- und Stromverbrauch, anfordern, um herauszufinden, ob eine Wohnung als illegaler Freizeitwohnsitz genutzt wird. Auch die Behörden untereinander sollen nach der Gesetzesänderung Daten austauschen können, wenn der Verdacht einer illegalen Nutzung besteht. Im Februar-Landtag soll das Sammelgesetz beschlossen werden, auch die Grünen sprachen sich bereits im Vorfeld für die Änderungen aus. Änderungen bei den Online-Vermietungen plant auch die Bundesregierung. Künftig soll österreichweit eine Registrierungspflicht bestehen, eine maximale Vermietungsdauer von 90 Tagen für Privatwohnungen ist derzeit in Prüfung.

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