Sexting
Tirolerin berichtet von Belästigung durch unerwünschte Dickpics

Ab 1. September 2025 ist das unaufgeforderte Versenden von Dickpics in Österreich strafbar. Das neue Gesetz gegen Cyberflashing soll Betroffene besser schützen. (Symbolbild) | Foto:  Daria Nepriakhina / Unsplash
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  • Ab 1. September 2025 ist das unaufgeforderte Versenden von Dickpics in Österreich strafbar. Das neue Gesetz gegen Cyberflashing soll Betroffene besser schützen. (Symbolbild)
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Unaufgefordert verschickte Genitalbilder sind ab 1. September 2025 in Österreich strafbar. Eine Betroffene aus Tirol berichtet, wie sehr das Thema belastet.

TIROL. Unerwünschte sexuelle Nachrichten und Bilder sind längst kein Randphänomen mehr. Laut einer aktuellen Studie empfinden 70 Prozent der Österreicherinnen das Versenden intimer Inhalte ohne Zustimmung als sehr problematisch. Fast vier von zehn Frauen zwischen 14 und 75 Jahren haben bereits ein solches Bild oder eine anzügliche Nachricht erhalten. Besonders stark betroffen ist die Generation Z: Sieben von zehn Frauen mussten in jungen Jahren bereits diese Erfahrung machen.

Die Reaktionen sind eindeutig: 65 Prozent der Betroffenen reagieren mit Ekel, 42 Prozent mit Ärger. Viele blockieren den Absender oder melden das Profil – aber für viele bleibt dennoch ein Gefühl von Unsicherheit. | Foto: marketagent.
  • Die Reaktionen sind eindeutig: 65 Prozent der Betroffenen reagieren mit Ekel, 42 Prozent mit Ärger. Viele blockieren den Absender oder melden das Profil – aber für viele bleibt dennoch ein Gefühl von Unsicherheit.
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Bislang war das bloße Zusenden sogenannter „Dickpics“ in Österreich nur in Ausnahmefällen strafbar. Zivilrechtlich konnte man vorgehen, strafrechtlich nur unter besonderen Umständen. Das ändert sich nun: Ab 1. September 2025 wird das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern ein eigener Straftatbestand. Der Nationalrat beschloss die Änderung im Juli, der Bundesrat stimmte am 17. Juli endgültig zu. Österreich setzt damit auch die EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen und das sogenannte „Cyberflashing“ um.

Was ist Sexting – und wo beginnt das Problem?

Unter Sexting versteht man den freiwilligen Austausch intimer Fotos oder Nachrichten. Passiert dies in einer einvernehmlichen Beziehung, ist es rechtlich unproblematisch. Doch Rechtsanwalt Alexander Huber aus Innsbruck warnt: „Strafrechtlich relevant ist aber auch das Sexting, wenn es gegenüber Personen betrieben wird, die nicht die Einwilligung dazu gegeben haben.“ Besonders Jugendliche sind betroffen.

„Jugendliche werden besonders durch das Strafrecht geschützt. Das bedeutet, wir bewegen uns hier gleich in einem strengeren strafrechtlichen Rahmen. Es gibt sogar einen eigenen Paragraphen, der die bildliche, sexualbezogene Darstellung von Minderjährigen verbietet. Allein die Weiterleitung solcher Bilder bringt einen bereits tief ins Strafrecht hinein."

Rechtsanwalt erklärt: Unerwünschtes Sexting ohne Einwilligung kann strafrechtliche Folgen haben – besonders beim Schutz von Jugendlichen. (Symbolbild) | Foto: Shutterstock
  • Rechtsanwalt erklärt: Unerwünschtes Sexting ohne Einwilligung kann strafrechtliche Folgen haben – besonders beim Schutz von Jugendlichen. (Symbolbild)
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Tirolerin berichtet uns von ihren Erfahrungen im Interview

Doch warum verschicken Männer solche Bilder? Wir haben uns mit einer Tirolerin getroffen, die uns von ihren persönlichen Erfahrungen mit unerwünschten Dickpics erzählt. Schon im Teenageralter wurde sie damit konfrontiert:

„Ich glaube, ich war 14 oder 15 Jahre alt, als ich zum ersten Mal so ein Bild bekommen habe. Das war damals auf Instagram. Ich habe nur ‚Was soll das?‘ geschrieben und das Foto gelöscht.“

Über die Beweggründe der Absender sagt sie:

„Bei jüngeren Männern ist es oft Unsicherheit. Sie wollen angeben oder hoffen, so Aufmerksamkeit zu bekommen. Je älter die Männer werden, desto mehr geht es um Provokation und Kontrolle. Manche wollen bewusst eine Reaktion hervorrufen – egal ob positiv oder negativ.“

Was digitale Belästigung mit Betroffenen macht

Auf die Frage, ob sie sich jemals bedroht gefühlt habe, antwortet die Tirolerin:

„Nein, aber ich habe mich gefragt, was sie von mir halten, dass sie mir sowas schicken. Bei manchen habe ich provokant zurückgeschrieben, bei anderen gelöscht oder gemeldet. Mit der Zeit wurde mir klar, dass das digitale Belästigung ist.“

Auch im Freundeskreis sei das Thema präsent gewesen:

„Wir haben darüber geredet, aber oft eher scherzhaft. Reflektiert haben wir das damals nicht.“

Ihre Botschaft an die Absender:

„Es bringt nichts, was du machst. Geh raus in die Welt, lerne Frauen normal kennen. So findest du Liebe oder einen One-Night-Stand. Wer Dickpics verschickt, ist schon sehr tief gesunken.“

Was du jetzt tun kannst

Mit der neuen Gesetzeslage haben Opfer von Dickpics klare Handlungsmöglichkeiten. Wer betroffen ist, sollte Beweise sichern. Screenshots und Absenderdaten können entscheidend sein. Ab 1. September 2025 können Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Strafrahmen reicht bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Schon jetzt können Opfer Absender blockieren und die Profile melden.

Die Botschaft der Gesetzesänderung ist eindeutig: Digitale Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Das Strafrecht zieht klare Grenzen – und soll vor allem jungen Menschen bewusst machen, dass das Weiterleiten oder Versenden von intimen Bildern ohne Zustimmung kein Spaß, sondern eine Straftat ist.

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