Bezirk Tulln
25-jähriger Feuerwehrmann kämpft gegen das Urteil

- Der Beschuldigte am Landesgericht St. Pölten
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Victoria Edlinger
Bewährungsstrafe für Feuerwehrmann, der sich am Landesgericht St. Pölten stellen musste
BEZIRK TULLN. Hartnäckig möchte ein 25-Jähriger aus dem Bezirk Tulln gegen einen Schuldspruch samt Strafe und Wiedergutmachung kämpfen, bei dem ihn die St. Pöltner Richterin Silvia Pöchacker zu 14 Monaten bedingter Haft sowie Schadensgutmachung verdonnerte. Gleichzeitig geht auch die Staatsanwaltschaft die Strafhöhe betreffend in Berufung. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Stand am ersten Verhandlungstag im September 2024 nur eine schwere Sachbeschädigung am Programm (MeinBezirk berichtete), musste sich der ehemalige Feuerwehrmann nun auch wegen schweren Betruges verantworten.
Prozess wurde fortgeführt
In dem fortgesetzten Prozess wurde zunächst ein weiteres Gutachten erörtert, nachdem der Beschuldigte behauptet hatte, das Fahrzeug seines Chefs sei durch einen technischen Defekt in Brand geraten. Laut Gutachten gebe es jedoch keine Hinweise auf einen technischen Defekt.
Der Vorfall ereignete sich am 1. Jänner 2024, als Feuerwehrkameraden nach einem Alarm zum Parkplatz vor ihrem eigenen Einsatzgebäude eilten, da ein Fahrzeug dort in Vollbrand stand und der 25-Jährige aus einiger Distanz den brennenden Firmenwagen beobachtete. Für den Schaden in Höhe von rund 35.000 Euro soll nun der Angeklagte aufkommen, da die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der Beschuldigte den Brand selbst herbeigeführt habe.

- Verteidigerin Stephanie Appl.
- Foto: Ilse Probst
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„Es liegt keine ausreichende Beweislage vor. Es gibt weder Zeugen noch Fingerabdrücke auf der sichergestellten Spraydose, vor allem fehlt das Motiv“, begründete Verteidigerin Stephanie Appl die Zweifel an der Schuld ihres Mandanten.
Wenig zu leugnen gab es bei einem weiteren Strafantrag. Dabei soll der 25-Jährige am 13. Jänner 2024 ein geliehenes Auto ohne Einwilligung des Besitzers um 9.500 Euro verkauft haben. Einen Teil des betrügerisch erworbenen Geldes hat er mittlerweile zurückerstattet. Die ausstehende Forderung von rund 6.500 Euro wäre noch zu begleichen.
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