Autohändler von Betrugsvorwurf freigesprochen
BEZIRK TULLN (ip). Während ein 52-jähriger Autohändler aus dem Bezirk Tulln mit einem Freispruch im Zweifel davonkam, wurde sein ehemaliger Mitarbeiter wegen schweren Betrugs zu einer bedingten Zusatzstrafe von sieben Monaten Haft verurteilt. Der geschädigten Leasingfirma muss der 43-Jährige 21.346 Euro als Gutmachung bezahlen (nicht rechtskräftig).
Auto war Unfallwagen
Der Sachverhalt: Die Beschuldigten schlossen mit einer Leasing-Firma am 18. Jänner 2012 einen Vertrag, den der 52-Jährige unterzeichnete, für einen Audi A8, mit angeblich überdurchschnittlicher Ausstattung, ab. Den Wert des Fahrzeugs für die Leasingfirma gab der 43-jährige Mitangeklagte mit 97.000 Euro an. Was man verschwieg, war die Tatsache, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen mit schweren Schäden war. Erst einen Tag nach Vertragsunterzeichnung wurde der Audi von den Angeklagten in Passau unter die Lupe genommen und schließlich um 42.000 Euro erworben.
Firmenchef involviert
Es gebe Hinweise, so der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek, dass der Firmenchef in die Sache involviert gewesen sei. Ein Polizeibeamter im Zeugenstand nannte es „… nicht bis ins Detail informiert.“ Verwunderlich empfand der Beamte auch, dass die beiden Profis keine auffälligen Reparaturen gesehen haben wollen.
Den Freispruch verdankt der 52-Jährige jedoch hauptsächlich seinem Mitangeklagten, der ihn mit seiner Aussage weitgehend entlastet hatte. Dessen Zusatzstrafe erfolgte aufgrund der einschlägigen Vorstrafe.
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