Ehemann verärgert
Bewilligung für Autolifter-Zuschuss nicht genehmigt
TULLN. Herr Werner Gfatter hat beim Sozialministerium um einen Zuschuss für einen Autolifter angesucht. Seine Frau kann nach eigenen Angaben keine Strecken mehr zu Fuß bewältigen. Gerne würde er mit ihr wieder Ausflüge unternehmen, damit sie sich an der Natur erfreuen kann. Frau Maria Gfatter hat schon immer gerne gegärtnert und liebt blühende Blumen über alles. Zu seinem Ärger erhielt er wenig später einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft Tulln, in dem stand, dass seinem Antrag nicht stattgegeben werden kann, da das Leiden seiner Frau altersbedingt ist und sie somit nicht der Zielgruppe der Menschen mit besonderen Bedürfnissen angehört. Auf Nachfragen seitens der Bezirksblätter wurde erörtert, das Autolifter im Rahmen der Behindertenhilfe nicht gefördert werden können, da diese nicht zu den Hilfsmitteln gemäß NÖ Sozialhilfegesetz zählen.
"Ich finde es sehr traurig, dass alten Menschen, die ihr Leben lang Steuern und Beiträge gezahlt und sogar noch den Krieg miterlebt haben, solch wichtige Zuschüsse verweigert werden", so Werner Gfatter, verärgert über die Situation.
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