Schlepperprozess
Bulgare bestreitet Scheinehe und zeigte Zähne
Keine Liebe, alles nur Schein: Eine Bettwäsche, eine Zahnbürste ... und nur ein Zahn.
BEZIRK TULLN (ip). Zwischen ein- und dreihundert Euro pro Monat soll ein 43-jähriger Bulgare für eine Ehe mit einer Frau aus Nordmazedonien erhalten haben, damit diese problemlos nach Österreich kommen konnte. Rechtlich gesehen stand am Landesgericht St. Pölten damit das Delikt der Schlepperei am Prüfstand.
„Ich bin unschuldig“, erklärte der Angeklagte zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Barbara Kirchner. Er habe die Frau über seine Schwester kennengelernt, dann „stellte sich Liebe ein“ und im März dieses Jahres habe man in Bulgarien geheiratet. Im Juni sei das Paar dann in die Wohnung des Mannes im Bezirk Tulln gezogen.
Keine Hochzeitsfotos
Im Zuge einer Nachschau der Polizei vor Ort konnten keine Anzeichen einer gemeinsamen Idylle festgestellt werden. Richterin Alexandra Glösl hinterfragte daher, warum sich etwa im Bett des Mannes nur Bettwäsche für eine Person befunden habe, keine Kleidung, auch keine Unterwäsche der Frau und auch nur eine Zahnbürste im Badezimmer zu finden war. Seine eigenartigen Erklärungen dazu ergänzte er zuletzt, indem er seinen Mund weit öffnete und allen Anwesenden zeigte, dass sich darin nur ein einziger Zahn befindet. Wozu also zwei Zahnbürsten?, schien er damit zu sagen. Gefragt nach der Musikvorliebe seiner Angetrauten, meinte er, dass beide jede Art von Musik mochten. „Na, ja“, so die Richterin, das sei ja die beste Voraussetzung für die wahre Liebe.
Hochzeitsfotos gebe es keine, die Frau lebe wieder in Nordmazedonien, er habe allerdings keine Adresse und Geld habe er von seiner Ehefrau auch nicht bekommen, erklärte er und betonte danach:
„Die Ehe ist eine ernste Sache!“
„Ich bin überzeugt, dass es sich um eine Scheinehe handelt“, so Glösl. Da das Paar jedoch in Bulgarien geheiratet hat, sei Österreich dafür nicht zuständig. „Aus rechtlichen Gründen“, betonte sie, kam es auch im Zusammenhang mit Schlepperei zu einem Freispruch (nicht rechtskräftig), zumal die Frau sich auch ohne Trauschein für 90 Tage in Österreich aufhalten durfte.
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