Entschlagungsrecht führte zu zwei Freisprüchen
BEZIRK TULLN (ip). „Schuldig“ bekannte sich ein 33-Jähriger zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft St. Pölten, wonach er im Jänner 2016 seine Lebensgefährtin aus dem Bezirk Tulln bedroht und verletzt habe. Er könne sich an fast nichts erinnern, meinte der Angeklagte. Alles, was er wisse, habe ihm die 31-Jährige erzählt.
Diese machte aber von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch und sagte vor Gericht nicht aus. Trotz zahlreicher Prellungen und Hämatome, die ärztlich dokumentiert waren, musste Richter Slawomir Wiaderek den Beschuldigten freisprechen (nicht rechtskräftig).
"Ist ein leeres Blatt"
„Ich darf die Angaben Ihrer Lebensgefährtin vor der Polizei nicht verwerten. Das ist jetzt ein leeres Blatt“, so der Richter, der die Erinnerungslücke nachvollziehen konnte, zumal der 33-Jährige, laut eigenen Angaben, vor der Auseinandersetzung etwa zehn Bier und rund 20 Jägermeister konsumiert habe.
Unterschrift gefälscht
Zu einem weiteren Freispruch (nicht rechtskräftig) kam es im Prozess gegen eine 29-jährige Türkin, die die Unterschrift ihrer Großmutter gefälscht haben soll. In einem Schreiben an die BH Tulln habe sie damit Zahlungen an die Großmutter für die Miete bestätigt.
„Meine Unterschrift ist anders. Ich habe das nie unterschrieben“, gab die 63-Jährige vor der Polizei noch zu Protokoll. Mittlerweile mit ihrer arbeitslosen Enkelin völlig zerstritten, machte die Pensionistin dennoch von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch. Da die Angeklagte sich gleichzeitig „nicht schuldig“ bekannte, musste Wiaderek auch hier einen Freispruch fällen. Ein zusätzlicher Strafantrag, wonach die Türkin, die derzeit in der Bundeshauptstadt lebt, für vier ihrer fünf Kinder zwei Jahre lang keinen Unterhalt bezahlt habe, wurde an die Wiener Behörde abgetreten.
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