Erpresser mühsam zu Geständnis bewegt
BEZIRK TULLN (ip). Viel Überredungskunst bedurfte es am Landesgericht St. Pölten, um einen 54-jährigen Serben zu einem Geständnis zu bewegen. Als wesentlicher Milderungsgrund verhalf es dem Beschuldigten zu einer teilbedingten Verurteilung, deren unbedingter Anteil von zehn Monaten bereits mit seiner Untersuchungshaft getilgt war. Nach dem Prozess konnte er als freier Mann nach Hause gehen.
„Im Grunde genommen eine völlig irre Geschichte“, meinte Staatsanwalt Patrick Hinterleitner in seinem Plädoyer, indem er die Vorfälle, die 2014 begannen, nochmals zusammenfasste:
Das Opfer, ein Bosnier aus dem Bezirk Tulln, war gemeinsam mit einem Kollegen bei Aushubarbeiten auf Erde gestoßen, die goldfarben schimmerte. In der Hoffnung, es handle sich tatsächlich um Gold, bat er den Serben, den Schatz in einem Labor in Serbien prüfen zu lassen. Nachdem dem Angeklagten klar war, dass es sich nicht um Gold handelte, fälschte er ein Zertifikat, das einen bedeutenden Goldanteil in dem Material bestätigte. Unter anderem für eine Maschine zur Goldgewinnung hat der Serbe dem Bosnier in der Folge einige Tausend Euro herausgelockt. Mit jeder Menge Droh-SMS von angeblichen Erpressern, die sich vor allem gegen die bosnische Familie des Opfers richtete, hat ihm der Beschuldigte weiter Geld abgenommen. Dafür verkaufte das Opfer sogar ein Haus in Bosnien und ein Grundstück in Österreich.
Kontakte zu Geheimdienst
Tausende an Euro habe er sich von seinem Firmenchef, von Freunden und Verwandten geborgt, so der Bosnier als Zeuge vor Gericht. Der Serbe habe ihm auch Kontakte zum serbischen Geheimdienst vorgegaukelt und dieser soll einen der Erpresser in einem Wald hingerichtet haben. Dazu sei der 54-Jährige mit dem Bosnier in einen Wald gefahren, wo der Schuss deutlich zu hören war.
Schließlich berichtete der Zeuge auch von der Inhaftierung des Angeklagten, da dieser einen Polizisten erschossen habe. Gegen 30.000 Euro, die der serbische Geheimdienstchef an die Frau eines totkranken Mannes übergeben habe, hätte sich dieser Mann zu dem Mord schuldig bekannt. Zwei Tage später sei dieser verstorben und Milan aus der Haft entlassen worden. Für die Rückzahlung des Geldes brauche er abermals Geld von dem Bosnier, gaukelte der Beschuldigte auch diesmal seinem leichtgläubigen Opfer vor.
Paranoide Psychose
Laut Gutachten leide der Serbe an einer paranoiden Psychose und sei daher nur herabgesetzt schuldfähig. Aber auch das Opfer müsse intellektuell minderbegabt sein, wenn es so einen Schwachsinn geglaubt habe, meinte der Richter, stellte jedoch gleichzeitig fest, dass der Bosnier bei allen Einvernahmen auch im Detail gleichbleibende Aussagen machte, was er nur könne, wenn er es tatsächlich erlebt habe. Im Gegensatz dazu wechselte die Verantwortung des Serben, der sich nahezu bis zu Prozessende nicht schuldig bekannte.
Zuletzt verurteilte ihn der Schöffensenat rechtskräftig zu der teilbedingten Freiheitsstrafe von insgesamt 30 Monaten. Darüber hinaus erhielt er eine Weisung zur Teilnahme an einer psychotherapeutischen Behandlung. Opfervertreter Herbert Hoffmann bekam für den Bosnier eine Schadensgutmachung in Höhe von 131.400 Euro zugesprochen.
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