Darf das sein?
Frage nach dem Impfstatus
Die Stadtgmeinde Tulln befragt ihre Mitarbeiter nach dem Impfstatus, was für Aufregung sorgt.
TULLN. "Gemeindeführung erhebt Impfstatus der Mitarbeiter und drängt zur Impfung", so lauten die Vorwürfe von Gemeinderat Andreas Bors (FPÖ). Auf Anordnung des Bürgermeisters Peter Eisenschenk wird von den Mitarbeitern der Stadtgemeinde Tulln der Impfstatus abgefragt.
„Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft über den Impfstatus. Es handelt sich dabei um datenschutzrechtlich besonders streng geschützte Informationen. Daher kann es nicht sein, dass die Mitarbeiter der Stadtgemeinde Tulln einen Impf-Striptease ablegen müssen“,
zeigt sich FPÖ-Bezirksobmann und Gemeinderat Andreas Bors empört.
"Im Rahmen der Covid-Präventionsmaßnahmen der Stadtgemeinde Tulln müssen die Mitarbeiter in der Personalabteilung einen Nachweis über die erfolgte Covid-Impfung abgeben oder alternativ Nachweise regelmäßiger Covid-Testungen erbringen", so Stadtamtsdirektor Viktor Geyrhofer. Diese Vorgehensweise ist einerseits mit der Personalvertretung abgestimmt und lässt sich andererseits damit begründen, dass der Arbeitgeber ein gerechtfertigtes Interesse an der Kenntnis über die Infektionsgefahr hat, die von seinen Bediensteten durch diesen hochinfektiösen, meldepflichtigen Virus ausgeht.
"Erfreulicherweise sind 90 Prozent der Mitarbeiter geimpft",
sagt Geyrhofer.
Keine gesetzliche Regelung
"Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert und unterliegen strengstem Datenschutz. Grundsätzlich kann auch niemand gezwungen werden, Informationen preis zu geben auch nicht dem Arbeitgeber gegenüber", sagt Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Günter Kraft. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es nicht.
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