Geld für Rubbellose gestohlen

Am Landesgericht verurteilte die Richterin Wais-Pfeffer eine 22-jährige Küchengehilfin zu sechs Monaten bedingt (nicht rechtskräftig). | Foto: Probst
  • Am Landesgericht verurteilte die Richterin Wais-Pfeffer eine 22-jährige Küchengehilfin zu sechs Monaten bedingt (nicht rechtskräftig).
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BEZIRK TULLN. Immer wieder griff eine 22-jährige Küchenhilfe eines Pflegeheims im Bezirk Tulln in die Kassa ihrer Kolleginnen und in eine Betriebskassa und entwendete insgesamt rund 1.560 Euro, zumindest ab dem Zeitpunkt, wo das Personal Aufzeichnungen über den Schwund an Bargeld machte.
„Ab und zu zehn Euro“, gestand die mittlerweile arbeitslose Frau gegenüber der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer. „Da müssen Sie aber wesentlich öfter hineingegriffen haben“, meinte Frau Rat, da die Aufzeichnungen nur von Jänner bis Mai 2013 den doch relativ hohen Verlust zeigten. Mehrfach hinterfragte Wais-Pfeffer auch das Schuldbewusstsein der 22-Jährigen, nachdem diese aufgrund einer 50 prozentigen Behinderung auf einem geschützten Arbeitsplatz tätig war. „Es war nicht in Ordnung, aber ich habe gedacht, ich brauche das Geld unbedingt“, so die Erklärung der Beschuldigten. „Wofür?“ – für Rubbellose, Zigaretten und Zugfahrkarten.
Die Richterin erkannte in der Vielzahl an Diebstählen eine Gewerbsmäßigkeit, zu der ein Diebstahl vom April 2011 dazukam. In Großweikersdorf hatte eine Frau 400 Euro behoben, jedoch im Bankomatfach vergessen. Als die Küchenhilfe das Geld entdeckte, steckte sie es zunächst ein und gab es schließlich für Produkte des täglichen Lebens aus. Während sie diesen Schaden bereits gutgemacht hat, erklärte sie sich bereit, den gestohlenen Betrag im Pflegeheim in Raten abzustottern.
Wais-Pfeffer verurteilte die Angeklagte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und erteilte die Weisung für eine Bewährungshilfe für die Dauer der Probezeit von drei Jahren (nicht rechtskräftig). „Ich will gar nicht wissen, was vorher schon weggekommen ist“, resümierte die Richterin die Aussagen im Prozess.

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