Sieghartskirchen
Generalsanierung der Brücke über die "Kleine Tulln"
Die Brücke über die Kleine Tulln in Sieghartskirchen im Zuge der Landesstraße B 1 wird einer Generalinstandsetzung unterzogen.
SIEGHARTSKIRCHEN. Landesrat Ludwig Schleritzko hat am 25. Mai 2022 in Vertretung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner den Baubeginn für die Generalinstandsetzung der Brücke über die Kleine Tulln in Sieghartskirchen im Zuge der B 1 vorgenommen.
Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko:
„Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu garantieren werden die 4.530 Brückenobjekte an unseren Landesstraßen regelmäßig überprüft und instandgehalten, wie auch hier in Sieghartskirchen, wo die Brücke über die Kleine Tulln im Zuge der B 1 einer Generalinstandsetzung unterzogen wird."
Ausgangssituation
Die Landesstraße B 1 quert in Sieghartskirchen vor dem Gemeindeamt die Kleine Tulln mit einem rund 11,4 Meter breiten und rund 17,3 Meter langen Plattentragwerk. Das Brückenobjekt weist aufgrund seines Alters (Baujahr 1988) massive Zeitschäden auf. Um weitere Zeitschäden zu vermeiden und um einen optimalen und reibungslosen Verkehrsfluss zu ermöglichen, hat sich der NÖ Straßendienst (Abt. Brückenbau) entschlossen, das Brückenobjekt einer Generalinstandsetzung zu unterziehen. Um Synergien zu nutzen wird im Sinne einer koordinierten Umsetzung mehrerer Maßnahmen im Anschluss an die Brückensanierung auch die B 1 ab km 33,940 bis km 34,600 einer umfangreichen Generalsanierung unterzogen.
Ausführung
Die Baumaßnahmen am Brückenobjekt umfassen die Sanierung der Betontragwerke im Bereich der Mittelfuge, die Adaptierung der Randbalken und das Erneuern des Fahrbahnbelages, der Brückenabdichtung und der Geländer. Betonschäden am Bauwerk werden durch entsprechende Maßnahmen instandgesetzt. Zur Schaffung eines breiteren Gehweges wird der bachaufwärtige Randbalken auf 2,60 m verbreitert und das Geländer beidseitig montiert. Zur Verbesserung der Einsicht auf die B 1 (aus der angrenzenden Gemeindestraße kommend) wird das Geländer am bachabwärtigen Randbalken mit einem vergrößerten Seh- schlitz ausgeführt.
Die Bauarbeiten werden unter halbseitiger Verkehrsführung mit Ampelregelung von Mai bis Anfang September 2022 ausgeführt. Die Asphaltierung der Brücke erfolgt im Zuge der Gene- ralsanierung der B 1, die im Anschluss an die Brückensanierung mit einem Kostenaufwand von rund € 110.000,- ausgeführt wird.
Die Kosten der Generalinstandsetzung der Brücke von rund € 450.000,- werden zur Gänze vom Land NÖ getragen.
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