Goldmann-Pleite: 2. Prozesstag
TULLN (ip). Nach der Einvernahme der beiden Angeklagten, die als Vorstand bzw. Geschäftsführer der, 2011 in Konkurs gegangenen Goldmann-Druck AG mit Sitz in Tulln nun wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida in St. Pölten vor Gericht stehen, kam am 28. November 2018 unter anderem auch ein Sachverständiger zu Wort, bevor der Prozess neuerlich vertagt wurde.
Alle Rechnungen beglichen
Die Druckerei war laut Anklage ab August 2010 zahlungsunfähig, dennoch, so einer der Vorwürfe, habe man auch weiterhin Lieferantenverbindlichkeiten aufgebaut. Verteidiger Christoph Gottesmann meinte dazu: „Es gibt keine einzige Rechnung, die fällig war und nicht beglichen wurde.“ Wie auch der Verteidiger der 64-jährigen Angeklagten Rainer Rienmüller erklärte, sei man mit der Restrukturierung auch 2011 noch im Plan gewesen.
In seinen Ausführungen erklärte der 62-jährige Erstangeklagte, dass keine liquiden Geldmittel des Unternehmens an verbundene Gesellschaften geflossen seien. Eine Zusammenarbeit habe es jedoch in Form von Beratungen und Papierlieferungen gegeben.
"Nachvollziehbar und plausibel"
Insgesamt wertete der vorsitzende Richter die Erläuterungen des Beschuldigten als „nachvollziehbar und plausibel“, bevor er den ersten Gutachter zu dessen Ergebnissen befragte. Dieser nahm vor allem zum Verhalten der Banken Stellung, die, laut Aussage der beiden Beschuldigten, für sie völlig überraschend ihre Kreditlinien nicht verlängerten, obwohl es eine positive Fortbestehungsprognose gegeben habe und der Restrukturierungsprozess erfolgreich im Gange gewesen sei.
Den Zweifel des Bankenkonsortiums erklärte der Gutachter unter anderem damit, dass etwa Summen aus Finanzierungsplänen bei den tatsächlichen Verschuldungen weit überhöht wurden. So seien z.B. kurzfristige Lieferantenverbindlichkeiten, die im Juli 2010 noch 2,8 Millionen Euro betrugen, bis Oktober 2010 auf 7,2 Millionen Euro gestiegen. Für die Banken habe es sich dabei um eine dynamische Verschuldung gehandelt.
Gottesmann hielt dem Aus der Banken ein Schreiben des Konsortiums entgegen, wonach dieses noch einer Verlängerung der Kreditlinien bis zumindest Ende Juni 2011 zusagte und sein Mandant daher auch noch ohne schlechtes Gewissen weitere Lieferungen in Auftrag gegeben habe.
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Goldmann-Pleite: Gerichtliches Nachspiel für Vorstände, 27.11.2018
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