Goldmann-Pleite: Gerichtliches Nachspiel für Vorstände

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TULLN (ip). Wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida müssen sich am Landesgericht St. Pölten zwei ehemalige Vorstände der 2011 pleite gegangenen Goldmann-Druck AG verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem 62-jährigen Vorstandsvorsitzenden, sowie der mitangeklagten 64-jährigen Frau aus der Führungsriege der österreichischen Druckereigruppe mit Sitz in Tulln vor, Gläubiger massiv geschädigt zu haben.

Kreditlinien fällig gestellt

Insgesamt meldeten, nach Auflösung des Unternehmens infolge des Konkursverfahrens, 660 Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 82 Millionen Euro an. Als Vorstand bzw. Geschäftsführer hätten die beiden Angeklagten Bestandteile des Vermögens von Gesellschaften der Goldmann-Gruppe, die jeweils Schuldner mehrerer Gläubiger waren, veräußert oder verringert, sodass Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen blieben.
In ihrer mehrstündigen Einvernahme versuchte die 64-Jährige die Situation des Unternehmens vor der Insolvenz darzustellen, wonach es 2007 bzw. 2008 erstmals ein negatives Betriebsergebnis gegeben habe. Trotz eingeleiteter Restruktierungsmaßnahmen und einer positiven Fortbestehungsprognose hätten die Banken der Firmengruppe im Juni 2011 völlig überraschend die Kreditlinien fällig gestellt, was letztlich zum Konkurs, von dem auch 178 Mitarbeiter betroffen waren, geführt habe.

Am falschen Fuß erwischt

Anfangs äußerst kompetent ihr „nicht schuldig“ erläuternd, kam die Beschuldigte jedoch bei einigen Detailfragen des Richters ins Stocken. „Jetzt haben Sie mich am falschen Fuß erwischt“, meinte sie etwa auf die Frage des Vorsitzenden im Zusammenhang mit dem Transfer einer großen Maschine im Wert von 1,34 Millionen Euro von Tulln zu einer zahlungsunfähigen Tochtergesellschaft in Budapest, in der die beiden Angeklagten ebenfalls in Spitzenfunktionen die Fäden zogen. Die Maschine sei in Tulln nicht mehr produktiv genug gewesen, daher habe man sie nach Ungarn gebracht, wo man sie in Eigenkapital umgewandelt habe, meinte die Angeklagte schließlich.

Paroli bieten

Verteidiger Rainer Rienmüller erklärte zu den Vorwürfen: „Meine Mandantin hat stets korrekt gehandelt und intensiv an der Restrukturierung der Unternehmensgruppe mitgearbeitet.“ Sie sei für Vertrieb und Verkauf und nicht für Finanz- und Rechnungswesen zuständig gewesen, daher könne man ihr allfällige Geldleistungen an verbundene Unternehmen strafrechtlich nicht ohne weiteres anlasten. Darüber hinaus habe sie alle persönlichen Ressourcen für die Finanzierung des Konzerns aufgebracht.
Auch die Verteidigung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden versucht den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Paroli zu bieten. Rechtsanwalt Christoph Gottesmann, dessen Mandant sich ebenfalls einer stundenlangen Einvernahme zu stellen hat, geht nicht davon aus, dass es nach dem zweiten Prozesstag am Mittwoch zu einem Urteil kommen wird.

Hier geht's zum Artikel:
Goldmann-Pleite: 2. Prozesstag, 28.11.2018

Rechtsanwalt Rainer Rienmüller | Foto: Probst
Rechtsanwalt Christoph Gottesmann | Foto: Probst

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