Grunzend die EU-Verordnung zur Kenntnis genommen
BEZIRK TULLN (ph). Heute ist NÖ Landwirtschaftskammerwahl. 157.435 Personen sind heute aufgerufen ihre Standesvertretung zu wählen. Wahlberechtigt sind im Wesentlichen Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Erwerbstätigkeit ausüben bzw. Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Niederösterreich im Mindestausmaß von einem Hektar sind.
Erst vor kurzen waren alle Biobetriebe im Fokus, weil ein Bio-Audit der EU-Kommission festgestellt hat, dass die nationale Umsetzung der EU-Bio-Richtlinie nicht EU-konform ist.
Eine EU-Verordnung EU-VO 834/2007 regelt unter anderen die Haltung von Nutztieren.
In dieser ist zu lesen:
(16) Da die ökologische/biologische Tierhaltung eine an das Land gebundene Wirtschaftstätigkeit darstellt, sollten die Tiere so oft als möglich Zugang zu Auslauf im Freien oder zu Weideflächen haben.
Typisch für die EU – was heißt so oft wie möglich?
Durch Zufall konnte gestern eine seltene Rasse dieser ökologischen/biologischen Tierhalten im Tullnerfeld beobachtet werden. Diese zeichnen sich durch Ihre Robustheit aus. Wollschweine zählen aber laut Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V. (GEH) zu den gefährdeten Rassen der Nutztiere in Europa, denn Ihre Züchtung erfordert, wegen Ihres relativ hohem Wühl- und Bewegungsdrang, ganzjährige Freilandhaltung.
Das heißt für Wollschweine heißt so oft wie möglich - IMMER.
Der Vorzeigebetrieb im Tullnerfeld hat dies vorbildlich umgesetzt. Die Schweine haben ausreichend Auslauf und sind auf Ihrer groß angelegten Weidefläche sichtlich zufrieden.
Grunzend nehmen sie die EU-Verordnung zur Kenntnis.
Quellen:
Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e. V. (GEH)
Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.