Stadt Tulln
Klage wegen rechtswidriger Gebührenerhöhung bei Neubauten
Die Verweigerung von Förderungen in der Vergangenheit könnte für die Stadt nun teuer werden.
TULLN.
"Im Jahr 2012 erhöht Bürgermeister Peter Eisenschenk und seine TVP im Alleingang die Aufschließungsabgabe um 32 Prozent. Gleichzeitig wird der Verein „Pro Tulln“ gegründet, der ausschließlich von der Stadtgemeinde Tulln finanziert wird",
erklärt Jürgen Schneider (Tullner ohne Parteibuch, TOP). Seit Jahren wird über den Sachverhalt diskutiert. Jetzt hat der oberste Gerichtshof endgültig entschieden, wie in der Sache vorzugehen ist.
Die Vorgeschichte
2012 wurden die Aufschließungsabgaben um 32 Prozent erhöht für alle, die nach einem Neubauansuchen einen Baubescheid erhalten haben. Lediglich in Tulln hauptgemeldete Personen konnten sich diese Erhöhung rückerstatten lassen. Um das abzuwickeln, wurde eigens ein Verein gegründet. Die Liste TOP machte seit damals schon immer darauf aufmerksam, dass es sich um ein rechtswidriges Verfahren handelt.
"Der damalige TOP Tulln Stadtrat Ludwig Buchinger machte den Gemeinderat über die Rechtswidrigkeit dieser Vorgangsweise aufmerksam",
erklärt der aktuelle Listen-Chef, Stadtrat Michael Hanzl.
"Im Gemeinderat wird die Erhöhung und die Förderung im Alleingang von der TVP – gegen die Stimmen von TOP, Grüne, SPÖ und FPÖ beschlossen. Mit diesem Beschluss werden die Bürger zu Bittstellern degradiert",
erinnert sich Schneider. 2015 bringen TOP und Grüne in einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag einen "günstigen Einheitssatz zur Aufschließungsabgabe für alle“ im Tullner Gemeinderat ein: 505 Euro anstatt der mittlerweile 742 Euro. Die Förderung für nach einem bestimmten Zeitraum hauptgemeldete Personen über den Verein solle hingegen eingestellt werden. Beide Fraktionen vertreten die Meinung, dass hier ein Verstoß gegen die EU-Grundrechtscharta: „Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes“, vorliegt. Der Antrag wird von Eisenschenks TVP-Mehrheit abgewiesen. Eine Neuaignerin, die bereits jahrelang in Neuaigen per Zweitwohnsitz gemeldet war und der beim Hausbau die Förderung 2018 verwehrt wurde, klagte mit Unterstützung von TOP und Anwalt Ewald Stadler durch alle Instanzen bis zum OGH ihr Recht ein.
"Nach diesem Urteil melden sich mehrere andere Bürger bei TOP Tulln die auch der Meinung sind, dass ihnen die Förderung zu Unrecht vorenthalten wurde. Einer klagte nun über Ewald Stadler die verwehrte Förderung ein und bekam nun ebenfalls vor Gericht recht",
so Schneider. Schätzungsweise werden cirka 100 Häuslbauer seit 2012 betroffen sein.
„Wir stehen nach wie vor hinter der damaligen politischen Intention, jene Menschen finanziell beim Hausbau zu unterstützen, die schon lange in Tulln leben. Juristisch orientierten wir uns damals an einem früheren OGH-Urteil, das die damalige Vorgehensweise eindeutig stützte. Nachdem in dem aktuellen Fall das Landesgericht als zweite Instanz ausdrücklich die Revision an den OGH zugelassen hat, werden wir diesen Weg wählen",
verrät Peter Höckner, Stadtrat für Kultur der Tullner Volkspartei.
„In einer Stadt des Miteinanders sollten alle Tullnerinnen und Tullner dem Bürgermeister gleich viel Wert sein. Hoffentlich wird jetzt eine für alle Zufriedenstellende Lösung gefunden“,
so Jürgen Schneider, TOP Tulln.
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