Knast für Kindesmisshandler

BEZIRK. Ein grausamer Fall von Kindesmisshandlung endete für einen 31-Jährigen aus dem Bezirk Tulln mit einer Haftstrafe von sieben Jahren (nicht rechtskräftig). Der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Fischer sorgte mit seinem Anklagevortrag für absolute Stille im Saal 101.
Entsetzt verfolgten die Anwesenden schließlich die detaillierten Ausführungen des Beschuldigten, der seiner knapp zwei Wochen alten Tochter mit wuchtigen Faustschlägen ins Gesicht, und indem er sie mit dem Kopf voran etwa eineinhalb Meter weit gegen die Holzkante einer Sitzbank warf, zwei Schädelbrüche und eine Hirnblutung zugefügt hatte. „ Zur Beruhigung“ des schreienden Babys steckte er ihm auch mehrmals seinen Finger in den Analbereich, wodurch die, bei der Geburt nur 2,9 Kilo schwere Sahra (Name von der Redaktion geändert) eine große, klaffende Risswunde erlitt, die sich in kürzester Zeit entzündete und eitrig wurde. Darüber hinaus schüttelte er sie mehrmals heftig, „…, so dass der Kopf hin und her flog!“

Zorn übermannte den Misshandler
Ursache sei das viele Schreien des Kindes gewesen, das den arbeitslosen Vater drei Tage, nachdem seine Lebensgefährtin mit dem Neugeborenen heimkam, derart ausrasten ließ. Dabei behauptete er, dass man sich sehr auf das Kind gefreut habe. „Ich war sogar bei der Geburt dabei“, berichtete er beinahe stolz.
Sechs Tage ließ der Mann seiner Wut freien Lauf. „Mir ist es immer ganz warm aufgestiegen und dann habe ich die Kontrolle verloren“, schilderte er den Zustand, wenn der Zorn ihn übermannte. Heiß und kalt wurde es den Prozessteilnehmern, die den Angeklagten noch vor der Verhandlung als unscheinbaren, eher kleinen Mann wahrgenommen hatten, dem man solche Grausamkeit nicht zutraute.

Schluchzen als Erklärung
Mit „Ja“ beantwortete der Mann die Frage von Richterin Andrea Humer: „Glauben Sie, dass Ihre Tochter Schmerzen hatte?“ Dennoch brachten die Eltern das Kind erst mehr als eine Woche nach dem ersten Schädelbruch ins Krankenhaus. „Warum haben Sie das Kind so lange leiden lassen?“, bohrte die Richterin weiter, bekam jedoch nur ein Schluchzen als Erklärung. Ein Schluchzen, das den Beschuldigten auch bei der Urteilsverkündung übermannte, wobei er drei Tage Bedenkzeit erbat.

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