Bezirk Tulln
Mehrjährige Haftstrafen wegen brutaler Gewalt verhängt
Sieben Männer, überwiegend aus dem Bezirk Tulln, sollen ihre Opfer brutal geschlagen, bedroht, erpresst und beraubt haben. Während drei Beschuldigte am Landesgericht St. Pölten nun verurteilt wurden, müssen die anderen auf eine Fortsetzung des Prozesses bis Mitte Mai warten.
BEZIRK. Laut Anklage soll ein 40-jähriger Bosnier im vergangenen November den Hausmeister seiner Wohnhausanlage aufgesucht und ihm vorgeworfen haben, mit seiner Ex-Freundin geschlafen zu haben. Dem Vorwurf sollen Faustschläge ins Gesicht, Stöße mit dem Ellenbogen gegen den Oberkörper und Tritte ins Gesicht gefolgt sein.
„Ich werde dich umbringen“,
habe er mit vorgehaltenem Messer gedroht und ihn genötigt, nicht zur Polizei zu gehen.
„Weißt du eigentlich, wer ich bin?“,
soll der 40-Jährige gefragt haben.
„Ich bin der Teufel, ich verletze die Leute nicht nur, ich bringe sie um!“
Als kurz danach ein 31-jähriger Bosnier, ein 32-jähriger Österreicher und ein 27-jähriger Serbe möglicherweise zur Verstärkung auftauchten, soll es weitere Schläge gegen den Hausmeister gegeben haben. Gleichzeitig hätten die Angeklagten die Wohnung durchsucht, Kleinkram und 1.600 Euro eingesteckt, zwischendurch gegessen und getrunken und mit der Forderung, demnächst weitere 500 Euro zu holen, die Wohnung verlassen haben.
Ein weiteres Opfer soll ähnlich brutal drei Tage später in der Wohnung eines mitangeklagten Kroaten (19 J) verdroschen worden sein, im September zuvor erwischte es einen Mann, der wegen angeblicher Drogenschulden stundenlang Schläge kassiert haben soll.
Die Angeklagten zeigten sich gegenüber der vorsitzenden Richterin Doris Wais-Pfeffer nur minimal geständig und während Frau Rat auf die glaubwürdigen Aussagen der Opfer, sowie die Widersprüche in den Angaben der Beschuldigten verwies, hoben die Verteidiger der drei Verurteilten in ihren Plädoyers Ungereimtheiten in den Opferaussagen hervor. So fragte etwa Stefan Hutecek, warum der Hausmeister trotz seiner angeblich schweren Verletzungen erst nach drei Tagen einen Arzt aufgesucht habe, während es für Verteidiger Hannes Huber nicht nachvollziehbar war, wie sein Mandant, der nur deutsch spreche, englischen Aufforderungen eines Komplizen nachgekommen sein soll. Beide Verteidiger legten volle Berufung gegen die Schuldsprüche ein, wobei der 40-Jährige aufgrund von Erschwerungsgründen viereinhalb Jahre, plus den Widerruf einer bedingten Vorstrafe von 12 Monaten ausfasste, dreieinhalb Jahre Haft kassierte der Österreicher. Eine teilbedingte Strafe von 30 Monaten nahm der 27-Jährige nach Rücksprache mit Verteidiger Christian Weber an, wobei der Staatsanwalt auch diesbezüglich keine Erklärung abgab.
Verteidiger Martin Engelbrecht verfolgte den Ausgang des Prozesses, zumal sein vorbestrafter, noch bis Mai wartender Mandant bei allen Fakten maßgeblich dabei gewesen sein soll.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.