Urteilsspruch Absdorfmord
Mutter der zwei getöteten Kinder eingewiesen
Heute musste sich jene 37-jährige Mutter am Landesgericht St. Pölten verantworten, die im Juli ihre beiden Kinder (sieben Jahre und sieben Monate) im Pool ertränkt haben soll. Das Urteil: Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum
ABSDORF. Mit einem schockierenden Doppelmord, bei dem eine 37-jährige Mutter aus dem Bezirk Tulln ihre beiden Töchter (7 Jahre, 7 Monate) am 24. Juli dieses Jahres im hauseigenen Swimmingpool ertränkte, wurden nun Geschworene am Landesgericht St. Pölten konfrontiert.
Der Staatsanwalt stellte bereits zu Beginn des Prozesses den Antrag auf Unterbringung der Betroffenen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, zumal Gutachter Peter Hofmann zu dem Ergebnis kam, dass eine psychische Erkrankung der Frau die Dimension einer schwerwiegenden und nachhaltigen Störung erreicht habe. Die Tat selbst habe sie unter dem Eindruck ihrer wahnhaften Überzeugung begangen, wonach sie sich und ihre Kinder
„von allem Übel dieser Welt erlösen müsse“.
Zumal therapeutische Maßnahmen, beziehungsweise Medikamente bis dato kaum Wirkung gezeigt hätten, müsse man davon ausgehen, dass sich die Wahndynamik der Betroffenen in absehbarer Zeit auch gegen andere Personen richten könnte.
Bereits im vergangenen Frühjahr äußerte die 37-Jährige gegenüber ihrem Ehemann, dass es besser wäre, wenn es sie und die Kinder nicht mehr geben würde. Einer Freundin gegenüber sprach sie davon, dass sie sich mit den beiden Töchtern
„besser vor den Zug schmeiße“.
Kinder ertränkt, Kamera filmte mit
Seit 15 Jahren litt die Frau an Panikattacken, erst 2019 unterzog sie sich medizinischen Behandlungen. Dennoch entschloss sich die zweifache Mutter im Juli, sich und die Töchter
„zu erlösen“.
Eine Überwachungskamera am Grundstück des Hauses hielt dabei die grauenhafte Tat fest. Demnach befand sich die Frau zunächst mit der Siebenjährigen im Pool, wo sie das Mädchen zuletzt für eine gefühlte Ewigkeit, nämlich bis zu neun Minuten untertauchte, bevor sie die sieben Monate alte Schwester aus ihrem Kindersitz holte und ebenfalls minutenlang unter Wasser hielt. Die leblosen Körper der Mädchen wickelte sie danach in Handtücher und trug sie ins Kinderzimmer. Wie Verteidigerin Astrid Wagner betonte, handle es sich bei der Frau an sich um eine liebevolle Mutter. Seit sie das Unfassbare einigermaßen realisiert habe, sei es ihr ein besonderes Bedürfnis zu wissen, ob ihre Töchter lange leiden mussten. Die Erklärung eines Mediziners, dass die beiden Mädchen relativ rasch das Bewusstsein verloren hätten, war für die Mutter eine kleine Erleichterung.
Der Versuch der Betroffenen, sich nach der Tat selbst das Leben zu nehmen, scheiterte, da sie sich bei einer gezielten Fahrt gegen einen Baum lediglich einen Beckenbruch zuzog. Unmittelbar danach rief sie ihren Ehemann an und teilte ihm mit, dass sie
„die Mädels“
umgebracht habe.
Neues Leben aufbauen
Zur Frage des vorsitzenden Richters Slawomir Wiaderek, ob sie sich heute noch an die Tat erinnere, meinte sie:
„Nur sehr vage!“
Den Entschluss, die Kinder zu ertränken, habe sie spontan gefasst. Ihre Zukunft:
„Ich möchte alle Maßnahmen durchmachen und mir dann ein neues Leben aufbauen.“
Wie Hofmann dazu erklärte, handle es sich bei der Betroffenen um eine schwere Geisteskrankheit. In den vergangenen Monaten sei es vorerst nur gelungen, ihre emotionale Unbeteiligtheit wegzubringen, die aufkommenden Emotionen seien für die Frau allerdings schwer belastend.
Relativ rasch kamen die Geschworenen zu einem rechtskräftigen Ergebnis. Demnach soll die Frau ihre Behandlung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum fortsetzen.
Hilfe in Krisensituationen
Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten. Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147, ebenso die psychosozialen Dienste des Landes Niederösterreich.
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