Nach schweren Vorwürfen der Ex-Freundin verurteilt
BEZIRK TULLN (ip). Berufung und Nichtigkeit legte ein 27-Jähriger gegen das Urteil einer St. Pöltner Richterin ein, die ihn wegen gefährlicher Drohung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilte. Darüber hinaus erteilte sie Bewährungshilfe und sprach der Ex-Freundin 400 Euro zu (nicht rechtskräftig).
„Das kann man nicht akzeptieren“, kommentierte Verteidiger Walter Pirker den Schuldspruch, zumal das Verhalten seines bislang unbescholtenen Mandanten strafrechtlich nicht relevant gewesen sei.
Pistole ins Gesicht gehalten
Zum Prozess gegen den 27-Jährigen kam es aufgrund eines Vorfalles im Oktober 2017, als er nachts beim Wohnhaus seiner 25-jährigen Freundin im Bezirk Tulln auftauchte und es zu einem heftigen Streit wegen der Trennung kam. Dabei soll der Angeklagte der Frau eine Schreckschusspistole ins Gesicht gehalten und ihr gedroht haben, sie umzubringen. Diese sei ins Haus gelaufen, habe abgesperrt und ihrer Schwester gesagt: „Vorsicht, er hat eine Waffe!“
„Er war so wütend und unkontrolliert“, erklärte die 23-jährige Schwester und als sie wegen des Lärms aus dem Fenster schaute, habe sie unter anderem gehört: „Scheiß Türken, ich werd euch alle erschießen!“ Als er sich danach noch über das Auto seiner Ex hermachte, Reifen zerstach und auf die Karosserie schlug, habe ihn die Zeugin mit dem Handy aufgenommen. Auf dem Bild kaum zu erkennen, sei sie sich jedoch trotz Dunkelheit und Kapuze hundert Prozent sicher, dass es sich dabei um den Beschuldigten handle, obwohl sie ihn bis dahin noch nie gesehen habe.
Von Streife kontrolliert
Die Identifizierung bezweifelte Pirker und, dass der 27-Jährige seine Pistole verwendet habe, wie die Ex-Freundin behauptete, könne man auch in Frage stellen, da sein Mandant unmittelbar nach dem Vorfall von einer Polizeistreife kontrolliert und durchsucht wurde. Waffe fand man dabei keine. Nicht zuletzt habe eine Freundin des Angeklagten bestätigt, dass sie sich etwa zu dem Zeitpunkt, als er sich beim PKW der 25-Jährigen zu schaffen gemacht haben soll, mit ihm in Wien getroffen habe. Das wäre sich zeitlich ausgegangen, meinte die Richterin, die es schon als außerordentlichen Zufall gesehen hätte, wenn nach der Auseinandersetzung des Paares eine ganz andere Person für die Sachbeschädigung verantwortlich wäre.
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