Prozess: Bilder von Nazi-Verbrechern als Wohnzimmerdeko

Richterin Doris Wais-Pfeffer | Foto: Probst
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TULLN / KREMS / ST.PÖLTEN (ip). Wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verurteilten Geschworene am Landesgericht St. Pölten einen 43-Jährigen aus dem Bezirk Krems zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, sowie Bewährungshilfe während der dreijährigen Probezeit (rechtskräftig). Zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner legte der Beschuldigte ein Tatsachengeständnis ab, betonte jedoch: „Nazi bin ich aber keiner.“

Belastende Bilder versendet

Die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer konfrontierte den bislang unbescholtenen Mann mit Bildern aus dessen Wohnung, die er im Sommer 2015 per Handy an den Ex-Mann seiner damaligen Lebensgefährtin schickte. Darauf zu sehen waren unter anderem Nazi-Verbrecher Adolf Hitler, Hermann Göring, Rudolf Heß, Joseph Goebbels und Heinrich Himmler, sowie der Schriftzug „The Voice of Germany“. Sich selbst nannte er dabei „Obersturmführer“. Als die neunjährige Tochter des Empfängers aus dem Bezirk Tulln im vergangenen Jahr eine WhatsApp mit dem Bild von Eva Braun, die dabei „First Lady“ genannt wurde, erhielt, erstattete der Vater Anzeige.

Nazi-Utensilien im Keller

„Ja, ich habe den Blödsinn im Rausch gemacht“, relativierte der Angeklagte seine Schuld. Die Bilder in seiner Wohnung hätte sein Vater aufgehängt, als er noch dort wohnte. Dieser habe in den 80-Jahren von Leuten, die kein Geld hatten, auch gelegentlich Nazi-Utensilien zur Begleichung ihrer Rechnungen bekommen, die dieser im Keller aufbewahrte, erklärte der 43-Jährige weitere Gegenstände, die anlässlich einer Hausdurchsuchung entdeckt worden waren.
Ein weiterer Vorwurf Hinterleitners, wonach der 43-Jährige seine damalige Lebensgefährtin zur Aufrechterhaltung der Beziehung genötigt habe, wurde vorerst ausgeschieden, nachdem der Angeklagte leugnete und das mutmaßliche Opfer nicht vor Gericht erscheinen konnte.

Richterin Doris Wais-Pfeffer | Foto: Probst
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner | Foto: Probst

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