Rasende Frau verschanzte sich im Jugendzentrum

Staatsanwältin Kathrin Bauer forderte eine Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. | Foto: Probst
  • Staatsanwältin Kathrin Bauer forderte eine Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
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BEZIRK TULLN. In einer manischen Phase rastete eine 42-jährige Frühpensionistin völlig aus. Die St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer forderte nun die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Wildes Verhalten im Saal
„Wir kennen sie schon seit Jahren“, erklärte einer von zwei Polizeibeamten vor Gericht, nur so wild wie am 28. September 2012 habe sich die Frau noch nie verhalten. Dem Eklat war eine handgreifliche Auseinandersetzung auf der Straße mit einer Nachbarin vorausgegangen. Beim Anblick der Beamten, die versuchten, die schreiende, wild gestikulierende Pensionistin zu beruhigen, begann sie sich nackt auszuziehen und flüchtete in das nahe gelegene Jugendzentrum, wo sie sich in einem der hinteren Räume verschanzte. Von dort aus warf sie Aschenbecher, volle Plastikflaschen und Gläser gegen den Beamten, der die Tür offenhalten wollte. Erst die zu Hilfe gerufenen Rettungssanitäter konnten die Tobende nach eineinhalb Stunden beruhigen und zum Mitfahren überreden. Laut Gutachter Dietmar Jünger sei die Frau zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen. Sie habe es, nach mehrmaligem Aufenthalt in der Psychiatrie, auch nicht sehr genau mit der Einnahme ihrer Medikamente genommen und ohne Behandlung bestünde durchaus die Gefahr für weitere Eskalationen. Eine ambulante Behandlung mit Depotmedikation sei seiner Meinung nach derzeit aber durchaus vertretbar, zumal die Frau mittlerweile ihr krankhaftes Verhalten erkenne und die Notwendigkeit einer Behandlung einsehe.

Ärztliche Behandlung
Der Schöffensenat folgte den Erkenntnissen des Gutachters und sprach die Einweisung in eine Anstalt vorerst nur bedingt aus, sofern sich die Betroffene regelmäßig ärztlich behandeln lässt, was sie monatlich vor Gericht nachzuweisen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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