Schweigen des Opfers führte zu Freispruch
BEZIRK TULLN.
„Außer Spesen nix gewesen“ könnte man einen Prozess am Landesgericht St. Pölten betiteln, bei dem ein 37-jähriger Nigerianer aus Niederösterreich vom Vorwurf der gefährlichen Drohung und der Körperverletzung freigesprochen wurde (nicht rechtskräftig).
Laut Strafantrag soll der Beschuldigte am 3. Jänner 2014 seine Ehefrau mit dem Umbringen bedroht, ihr mehrere Faustschläge auf den Kopf verpasst und ihr schließlich eine heiße Suppe über beide Unterarme geschüttet haben. „I kill you, I kill you…“, mit diesen Worten und der Drohung, ihr die Zähne einzuschlagen, habe er die Akademikerin in Angst und Schrecken versetzt. Mit Verbrennungen an den Unterarmen, Prellungen am Kopf, sowie Zerrungen und Prellungen ihrer Finger erstattete das angebliche Opfer Anzeige.
Angeklagter bestritt alles
Vor Gericht fiel der Hüne durch ein äußerst seltsames Verhalten auf. Mehrmals mahnte Richter Markus Pree: „Ich würde Sie ersuchen, dass Sie mich nicht duzen!“ Der Angeklagte ignorierte die Aufforderung des Richters und bestritt gleichzeitig, seine Frau bedroht oder gar verletzt zu haben.
Beim Auftritt seiner Ehefrau als Zeugin durfte er auf Ersuchen des mutmaßlichen Opfers nicht anwesend sein. Allerdings machte die Frau von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch und hüllte sich in Schweigen. Damit fehlte die Beweisgrundlage und der Nigerianer verließ als freier Mann den Gerichtssaal.
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