Atzenbrugg
Service Freiwillige: Haftungsfragen treffen Vereins-Nerv

- Beim Auftakt der Enquete dabei: Ronald Söllner, Vorstandsvorsitzender des Dachverbandes NÖ Selbsthilfe, Stephan Wolfram, Obmann des Landesverbandes für Höhlenrettung in Niederösterreich, Projektleiter Konrad Tiefenbacher, Anwalt und Vortragender Thomas Höhne, Christoph Kitzler von der Kultur.Region.Niederösterreich sowie Erich Hofmann, Obmann-Stellvertreter des Landesverbandes für Höhlenrettung in Niederösterreich und Präsident der Österreichischen Höhlenrettung.
- Foto: Erich Marschik
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Wertvolles Wissen für Vereinsfunktionärinnen beschert die Enquete „Haftung im Vereinswesen“ von Service Freiwillige. Beim Auftakt der Reihe in Atzenbrugg lieferte Anwalt Thomas Höhne hilfreiche Erkenntnisse und präsentierte rechtliche Materie in ansprechender Ausführung. Die weiteren Termine der Vortragsreihe sind bereits größtenteils ausgebucht.
ATZENBRUGG (PA). Mit der diesjährigen Ausrichtung der Fachenquete hat Service Freiwillige den Nerv der Vereinsfunktionärinnen getroffen: Die Sorge um das Privatvermögen, die Frage nach Haftungen dem eigenen Verein gegenüber und die Achtsamkeit für einen sorgsamen Umgang mit dem Vereinsbudget haben hunderte Funktionär:innen überzeugt, sich für die kostenlose Termine anzumelden. Zum Vortrag unter dem Titel „Haftung im Vereinswesen“ haben sich so beim ersten Termin im Seminar- und Ausbildungszentrum der Kultur.Region.Niederösterreich in Atzenbrugg interessierte Vereinsvertreter:innen eingefunden und den Ausführungen von Thomas Höhne von der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG zugehört.
Thomas Höhne stellte Fragen, die für Vereine wesentlich sind, und lieferte wertvolle Antworten.
„Wenn der Verein einen Steuerberater beschäftigt, ersetzt dieser die Rechnungsprüfer?“,
wollte Höhne vom Publikum wissen und beantwortete seine Frage:
„Keinesfalls, der Steuerberater arbeitet im Sinne des Vorstandes, die Rechnungsprüfer im Sinne der Vereinsmitglieder.“
Er führte zudem aus, dass bei Veranstaltungen die Veranstalterin auch nicht haftungsfrei sei, wenn etwa ein übergeordneter Verband einen Veranstaltungsort „freigegeben“ oder „kommissioniert“ hat: So wurde etwa ein Sportverein, der Fußballspiele veranstaltete, haftbar, weil er beim Aufstellen von Werbetafeln den erforderlichen Mindestabstand zum Spielfeldrand nicht eingehalten hatte.
Ein anderes Beispiel:
„Im Falle eines alkoholisierten Gastes vertrat der Oberste Gerichtshof bereits vor längerer Zeit die Meinung, dass es zu den Schutzpflichten eines Gastwirtes gehört, einen durch Trunkenheit beeinträchtigten Gast nur in der Weise aus dem Lokal zu schaffen, dass dessen körperliche Integrität nicht beeinträchtigt wird.“
Die Haftung eines Barkeepers, der einen betrunkenen Gast auffordert, mit einem anderen, ebenfalls betrunkenen Gast nachhause zu fahren, ebenso aber des Gasthaus-Unternehmers wird vom Obersten Gerichtshof für möglich gehalten.
"Auch Vereine können von derartigen Verpflichtungen häufig betroffen sein, man denke nur an die Abhaltung von „Zeltfesten“ während der Sommermonate.“
Das Haftungsrisiko, dass sich der Besucher eines derartigen Zeltfestes auf dem Heimweg verletzt und der Veranstalter eines solchen Festes letztlich wegen Schadenersatzes zur Verantwortung gezogen wird, dürfte den wenigsten Veranstalterinnen bewusst sein, so Höhne.
Die weiteren Termine in Bad Fischau-Brunn, St. Pölten und Wolkersdorf im Weinviertel sind bereits ausgebucht, freie Plätze gibt es noch bei diesen Terminen:
- 2. März, 18.00 bis 20.30 Uhr: Gasthaus Hirsch Hauptplatz 20, 3920 Groß Gerungs Vortragender: Thomas Höhne
- 8. März, 18.00 bis 20.30 Uhr: Stift Seitenstetten - Raum Benediktus Am Klosterberg 1, 3353 Seitenstetten Vortragender: Maximilian Kralik LL.M.
Anmeldung zu den kostenfreien Enquete-Terminen unbedingt unter service-freiwillige@kulturregionnoe.at.
Über Service Freiwillige
Niederösterreich ist mit über 20.000 Vereinen das „Land der Freiwilligen“. Für sie gibt es das „Service Freiwillige“, eine Initiative des Landes Niederösterreich, die ehrenamtliche Vereine in organisatorischer, fachlicher und öffentlichkeitswirksamer Hinsicht unterstützt. Service Freiwillige unterstützt bei der Gründung eines Vereins, berät über Rechte und Pflichten, Statuten, Kosten, Buchführung, Versicherungen sowie über Gesetze und Richtlinien. Neu ist die Etablierung eines Freiwilligenchecks. Ein speziell entwickelter Wegweiser für Freiwilligenarbeit hilft Interessierten, die eigenen Stärken, Kompetenzen und Erwartungen zu erkennen und somit das richtige ehrenamtliche Angebot zu finden. Kompetente Hilfestellung gibt es unter der Hotline 0810 001092. Seit September 2019 gehört Service Freiwillige zur Kultur.Region.Niederösterreich.
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