"Unbekannt verzogen"
Urne retour: Kritik an Zustellung

- Bestatter Jörg Bauer will die Kosten einklagen.
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ST. CHRISTOPHEN / ZENTRALRAUM. Der letzte Wille einer 41-jährigen Frau war es, dass ihre sterblichen Überreste nach der Kremation in der Donau bestattet werden. Der ging letztendlich auch am 18. November in Erfüllung. Doch bis es dazu kam, musste Jörg Bauer vom Bestattungsunternehmen Lichtblick GmbH eine Menge auf sich nehmen.
"Unbekannt verzogen"
Von der Mutter der Verstorbenen erhielt Bauer die Nachricht, dass ihre Tochter in der Schweiz verfügt habe, dass die Urne zu ihm gesendet werde. Am 6. November wurde sie verschickt, die Trauerfeier für den 17. und die Donaubestattung für den 18. November 2018 angesetzt. Die Urne kam jedoch nicht bei Bauer an, der mit seiner Firma von Neulengbach nach St. Christophen verzogen war und deswegen einen Nachsendeauftrag eingerichtet hat. Der Zusteller hat das fünf Kilo schwere Paket mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" in die Schweiz zurückgeschickt. Warum? "Die Firma Lichtblick hat einen Nachsendeauftrag für Briefe, Päckchen (auch ein Briefprodukt), Info.Mail (also adressierte Werbung), Zeitungen, … bei uns in Auftrag gegeben, alles Sendungen bis zu einem Maximal-Gewicht von 2 Kilo. Nicht allerdings für Pakete und EMS-Sendungen (hier wären noch Kosten in der Höhe von 15,60 Euro dazugekommen). Da es sich bei diesem Versand aus der Schweiz um ein Paket handelte, wurde – da kein Nachsendeauftrag dafür abgeschlossen wurde – das Paket an den Absender retourniert, da ja der Empfänger verzogen ist", erklärt Michael Homola, Presse-Chef der Österreichischen Post AG.
Einmal Schweiz & retour
Bauer, der – im Hinblick auf die bevorstehende Bestattung – schon auf Nadeln saß, wandte sich an die Post, um nachzufragen, wo die Urne bleibe und erfuhr schlussendlich, dass sie retourniert wurde. Die Möglichkeiten der Nachsendung wurden dem Unternehmer vonseiten der Post via Mail am 16. November ebenso erklärt wie der Sendungsverlauf. Zu diesem Zeitpunkt hatte Bauer jedoch schon einen weiten Weg hinter sich, denn er ist am 14. November in die Schweiz gefahren. "Ich musste selbst erst in Eigenrecherche herausfinden, wo sich das Paket genau befindet und bin schlussendlich zum Postzollverteilzentrum in einen Außenbezirk von Zürich gefahren und hab die Urne abgeholt", sagt Bauer.
Kein Abholschein
Er äußert heftige Kritik an der Vorgehensweise, zumindest hätte er in seinem Briefkasten einen Abholschein vorfinden müssen und "der Blick in den Computer hätte genügt und der Zusteller hätte gewusst, dass wir nur verzogen sind", poltert er. Diese Kritik weist die Post zurück: Die Verständigung findet auch nur dann statt, wenn im Nachsendeauftrag unter "zusätzliche Entgeltpauschale" Pakete und EMS angehakt wurde. Bauer fordert die Kostenübernahme, droht mit Klage. "Ich bedaure, dass es bei dieser Sendung zu Problemen kam, aber in diesem Fall liegt das Verschulden nicht bei der Post. Hier wurde seitens des Empfängers leider ein falscher Nachsendeauftrag abgeschlossen", so der Post AG-Pressechef Michael Homola abschließend.
Zur Sache
Bis zu zwei Kilo kann eine Sendung entweder als Brief oder als Paket aufgegeben werden. Die Urne wog laut Sendungsnachverfolgung fünf Kilo.




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