Blau-gelbe Wohnbaustrategie
Bis zu 19.000 € mehr Wohnbauförderung des Landes

Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl und Landesrat Martin Eichtinger präsentieren den Regionsbonus und die Ortskernförderung. | Foto: NLK / Bruchhart
  • Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl und Landesrat Martin Eichtinger präsentieren den Regionsbonus und die Ortskernförderung.
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Ortskernförderung und Bonus für die Regionen als Säulen der blau-gelben Wohnbaustrategie; Landesrat Eichtinger/Präsident Riedl: Bis zu 19.000 Euro mehr Förderung für Ortskerne im ländlichen Raum

GRAFENWÖRTH / BEZIRK TULLN / NÖ (pa). Am Mittwoch, den 13. November 2019 präsentierten Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger und NÖ Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl den Wohnbaubonus für die Regionen im ländlichen Raum und die Förderung für Ortskerne. Mit der Verdoppelung des Förderdarlehens für Jungfamilien von 5.000 auf 10.000 Euro, einer Förderung des Ölkesseltauschs von bis zu 3.000 Euro, einer Begrünungsoffensive für 10.000 Häuser und Wohnungen, einer 5 Millionen Euro Förderung im Rahmen von „Sicheres Wohnen“ sowie einer Erhöhung der Eigentumsquote erinnerte Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger an einige der zentralen Punkte der blau-gelben Wohnbaustrategie, welche im März gemeinsam mit Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner präsentiert wurden.

Im Mittelpunkt der heutigen Präsentation standen der Regionsbonus sowie die Ortskernförderung.

„Der ländliche Raum soll noch mehr zum Zukunftsraum werden. Daher wollen wir einen finanziellen Bonus für jene einräumen, die im ländlichen Raum bleiben oder sich im ländlichen Raum ansiedeln wollen. Im Durchschnitt soll es für ländliche Regionen somit bis zu 20 Prozent mehr Förderung seitens des Landes geben, um somit einen regionalen Ausgleich und Anreiz sicherzustellen“,

so Wohnbau-Landesrat Martin Eichtinger und führt weiter aus: „Die blau-gelbe Wohnbaustrategie ist ein umfassendes Gesamtkonzept mit einer klaren Vorgabe: Wohnen muss für alle Landsleute leistbar sein und Wohnen muss in allen Regionen unseres Landes lebenswert bleiben.“

Regionsbezogener Ausgleichsbonus

Aus diesem Grund führt das Land Niederösterreich für Neubau und Sanierung einen finanziellen Bonus ein, um ländliche Regionen als Wohnraum weiterhin attraktiv zu halten. Dafür wurde ein Schlüssel errechnet. Es wird die Bevölkerungsentwicklung von 2008 bis 2018 als Indikator herangezogen. Bei einer Abwanderung aus der Region im Ausmaß von 2,5 bis 4,9 Prozent gibt es einen regionsbezogenen Ausgleichsbonus von bis zu 3.000 Euro. Beträgt das Ausmaß mehr als 5 Prozent, sind es bis zu 6.000 Euro mehr.

Belebung der Ortskerne durch Anreize für die Wirtschaft

Völlig neu ist auch die Einführung eines „Bauherrenmodells“ für gewerbliche Bauträger, damit auch diese in Zukunft Förderungen beantragen können. „Bei Sanierungen im Ortskern wird es seitens des Landes einen Einmalzuschuss geben, zusätzlich zur bestehenden Ankaufsförderung, und auch die gemeinnützigen Genossenschaften werden künftig einen Ortskernbonus erhalten können in Form einer Ankaufsförderung“, so Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl. Auch für die „Häuslbauer“ gibt es beim Neubau in Ortskernen zusätzlich zur regulären Wohnbauförderung je nach Projekt und Lage bis zu 12.000 Euro an weiteren Förderungen.
Als konkretes Beispiel nennen Eichtinger und Riedl eine Jungfamilie mit einem Kind, das im Ortskern ein Haus baut oder saniert:

„Hier sind bis zu 19.000 Euro mehr an Förderung des Landes möglich“,

so Eichtinger und Riedl.
„Mit unserer Offensive für den ländlichen Raum wollen wir auf die Vielfalt im Land eingehen und das Miteinander in Niederösterreichs Gemeinden weiter stärken“, so Eichtinger und Riedl. Dabei spiele auch das Eigentum eine zentrale Rolle. Bislang sind 70 Prozent der „eigenen vier Wände“ in Eigentumsbesitz. „Wir wollen diesen Weg konsequent weitergehen, deshalb haben wir gemeinsam mit den Wohnbaugenossenschaften in Niederösterreich ein klares Ziel definiert: Wir wollen die Eigentumsquote in den nächsten 10 Jahren von 70 Prozent auf 80 Prozent steigern“, so Eichtinger.

Diese neuen Förderungen sind seit 1. Oktober 2019 gültig.

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