Corona
Antragschaos statt Auszahlung

Foto: Thomas Erhart

Unternehmen warten seit dem Frühjahr 2020 auf Geld und Informationen zu den Quarantäne-Rückerstattungen.

SITZENBERG-REIDLING/ZENTRALRAUM. Während Kurzarbeit, Umsatzentschädigung oder der Härtefallfonds öffentlich diskutiert werden, ist von der Quarantäne-Vergütung nichts zu hören. Es handelt sich dabei um die Entschädigung, die Arbeitgeber für den Ausfall der Mitarbeiter bekommen, wenn diese in Quarantäne sind. Laut Epidemiegesetz von 1950 ist die Absonderung nämlich kein Krankenstand und wird folglich nicht von der Krankenkasse übernommen. Und genau hier dürfte es Probleme geben.

"Den ersten Quarantänefall hatten wir im März",

so Thomas Erhart, Managing Director von "salexius" in Sitzenberg-Reidling.
"Wir haben jeden einzelnen Antrag bei der jeweilige BH eingereicht, doch bis heute ist kein Geld geflossen. Auf Nachfrage haben wir die Information erhalten, dass die Überweisungen erst im Laufe des Jahres 2021 vorgenommen werden", so Erhart.

Summe beläuft sich auf 20.000

"Die Hochrechnung für die Quarantäne-Ausfälle belaufen sich bereits auf 20.000 Euro und mit dem Umsatzentgang und den Vorleistungen für die Kurzarbeit, für die auch noch keine Erstattung kam, summieren sich die Beträge", gibt er zu bedenken.

"Es ist damit keine Planbarkeit oder Bilanzierung möglich. Die vage Angabe, dass die Lohnkosten ersetzt werden, sagt nicht aus, was alles inkludiert ist",

so Erhart.

Was ihn ärgert ist, dass öffentlich von Geldflüssen gesprochen wird und die Realität eine völlig andere ist. Er befürchtet, dass es bis zur Rückerstattung gar nicht mehr alle Unternehmen geben wird.

"Man wird mit Null Information abgefertigt und es entsteht der Eindruck, dass es bewusst hinausgezögert wird oder aber es gibt einfach keinen Auszahlungsplan – beides ist nicht einzusehen."

Laut Anfrage bei der BH Tulln laufen alle Anträge seit Oktober beim Land NÖ zusammen. Nachgefragt bei der Quarantäne-Rückerstattungs-Stelle des Landes NÖ liegen dort bereits 33.643 Anträge auf. Die Auskunft, wie lange ein Unternehmen auf das Geld warten muss, ist zwar in der Theorie beantwortet: "Die Auszahlung erfolgt wöchentlich nach Bescheiderstellung", so Pressesprecher Anton Heinzl aus dem Amt der NÖ Landesregierung – doch die Praxis ist komplexer.

"Aufgrund mangelnder Vorgaben des Bundes kam es besonders im Zeitraum zwischen Februar bis August zu unvollständigen Anträgen. Im Juli wurden vom Bund Vorgaben mitgeteilt und erst im September genaue Angaben. Infolge kam es zu Verbesserungsaufträgen. Zum Teil gibt es hier auch lange Rückmeldezeiten der Antragsteller",

so Heinzl und weiters: "Bei Anträgen für Umsatzverluste ist das Berechnungstool des Bundes fehlerhaft. Ein Update kam am 10. Dezember 2020 und noch immer sind nicht alle Probleme geklärt." Weiters konnten wir in Erfahrung bringen: "Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Gesundheit sollten keine Auszahlungen bis zur Klarstellung der Auszahlungsmodalitäten getätigt werden. Dieser Erlass wurde mit 21. Juli aufgehoben und am 28. Juli eine Verordnung zur Berechnung erlassen. Aufgrund vieler Detailfragen, die es mit dem Bund abzuklären gilt, kommt es leider zu diesen Verzögerungen", so das Bemühen des Pressesprechers ein wenig Klarheit auf diese offenen Fragen zu geben. Auf der Internetseite der WKO hingegen (vom 11.11.2020) ist zur Rückerstattung nach wie vor zu lesen: "Dafür genügt ein formloses Schreiben mit folgendem Inhalt ...", wobei sich der Inhalt auf sechs einfache Punkte bezieht, die jeder Arbeitgeber ohnehin per Knopfdruck parat haben muss. Wieso es dann laufend ändernde Verordnungen, Erlässe und Detailfragen-Klärungen seitens der Bundesregierung braucht, bleibt unbeantwortet.

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