Schwellenwerteverordnung
Große Erleichterung für die regionale Vergabe

- WK Bezirk Tulln Obmann Christian Bauer.
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„Die Anhebung der Schwellenwerte ist ein wichtiger Schritt – besonders für die regionale Wirtschaft,“ betont WKNÖ-Bezirksstellenobmann Bauer.
BEZIRK. Mit der neuen Schwellenwerteverordnung 2025 ist eine wichtige Entlastung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) umgesetzt worden. Die Anpassung der Schwellenwerte ermöglicht es, öffentliche Aufträge künftig in deutlich höheren Betragsgrenzen im Wege der Direktvergabe und auch im Wege der Direktvergabe mit Bekanntmachung (Liefer- und Dienstleistungen) zu vergeben.
Vergabehandbuch als Hilfestellung – auch bei regionaler Vergabe
Das nunmehr aktualisierte WKNÖ-Vergabehandbuch steht dazu unter wko.at/noe/vergabehandbuch den NÖ Gemeinden als Hilfe zum Thema „öffentliche Ausschreibungen“ zur Verfügung. Darin werden Wege aufgezeigt, wie man als Gemeinde rechtskonform im Sinne des Bundesvergabegesetzes einkaufen kann und zusätzlich auch Unternehmern vor Ort Chancen bieten kann, an Ausschreibungen teilzunehmen.

- Christian Bauer zur Schwellenwerteverordnung 2025.
- Foto: Victoria Edlinger
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„Mit dem Vergabehandbuch und dem Onlineratgeber www.vergaberatgeber.at haben Gemeindeauftraggeber optimale Werkzeuge zur Verfügung, um Ausschreibungen selbst durchführen zu können und bei der regionalen Vergabe unsere lokalen Unternehmerinnen und Unternehmer zu berücksichtigen,“ zeigt WKNÖ-Bezirksstellenobmann Christian Bauer den doppelten Vorteil dieses Service auf.
Stärkung der regionalen Wertschöpfung
„Die Schwellenwerteverordnung 2025 ist ein wichtiger erster Schritt“, freut sich Obmann Bauer, „die Erleichterung der öffentlichen Auftragsvergabe stärkt unsere lokale Wirtschaft und hält die Wertschöpfung in der Region“.

- Die Wirtschaftskammer Bezirksstelle in Tulln.
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Konkret bedeutet die neue Verordnung etwa, dass die Schwellenwerte für die Direktvergabe und die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (Liefer- und Dienstleistungen) auf EUR 143.000,- netto angehoben wurden. Für den Baubereich bleibt das nicht offene Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung bis zu einem geschätzten Auftragswert von einer Million Euro weiterhin möglich. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es entscheidend, dass öffentliche Investitionen dort ankommen, wo sie den größten Nutzen stiften, nämlich bei den regionalen Unternehmen. „Jeder Auftrag, der ohne überbordende Bürokratie an einen lokalen Betrieb gehen kann, ist auch ein Gewinn für die gesamte Region“, skizziert Bauer die Dynamik dieser win-win-Situation, „durch die höheren Schwellenwerte erhalten unsere Unternehmen einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen, ohne in aufwändige Vergabeverfahren gedrängt zu werden. Somit ist ein erster wichtiger Schritt bezüglich der Umsetzung der Inhalte aus dem Regierungsprogramm betreffend öffentliche Auftragsvergabe gelungen“.
Ruf nach dauerhafter Lösung
Die neue Schwellenwerteverordnung ist vorerst zwar befristet bis 31. März 2026, die Wirtschaftskammer Niederösterreich setzt sich aber für eine dauerhafte Anhebung und Entbürokratisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe ein, wie WKNÖ-Bezirksstellenobmann Christian Bauer bekräftigt: „Nur wenn diese Erleichterung dauerhaft abgesichert wird, können unsere regionalen Unternehmerinnen und Unternehmer auch nachhaltig von der Entlastung bei Vergabeverfahren profitieren.“
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