Freundin zum „Seitensprung“ genötigt
BEZIRK TULLN (ip). „Du kommst in mei Goss´n und i bring di um!“, soll ein 23-Jähriger aus dem Bezirk Tulln seinem damaligen Freund gedroht haben. Dieser habe sich nicht gefürchtet und sich umgehend mit ähnlichen Worten revanchiert.
Beide Burschen saßen nun wegen gefährlicher Drohung auf der Anklagebank am Landesgericht St. Pölten, wo Richter Markus Grünberger vor allem versuchte zu klären, ob der 23-Jährige im Anschluss an den Streit auch noch mit dem Pkw auf seine Freundin losgefahren sei und sie sich nur durch einen Sprung zur Seite retten habe können. Laut Staatsanwältin Julia Berger sei dies eine Nötigung.
Zu den Drohungen geständig, wies der Beschuldigte jedoch den Vorwurf der Nötigung zurück. Er sei schon mit quietschenden Reifen losgefahren und habe vor der Personengruppe, die zwischen zwei parkenden Autos stand, beschleunigt. Schließlich habe er aber sogar einen Bogen um die Leute gemacht und absolut niemanden gefährdet.
Dies bestätigte auch der Zweitangeklagte, während die Freundin nur mitbekam, dass eine andere Frau sie plötzlich von der Straße weggerissen habe. „I hob schon des G´fühl g´hobt, dass er sie über den Haufen fahrt“, meinte die Retterin vor Gericht. Klären ließ sich der Vorfall trotz mehrerer Skizzen, die Grünberger anfertigen ließ, nicht wirklich. Zu unterschiedlich waren die Aussagen der Zeugen zu den Positionen der Anwesenden.
Der Richter ließ die bislang unbescholtenen Burschen mit Diversionen ziehen. Während der 23-Jährige mit 80 Stunden gemeinnütziger Leistungen büßen soll, beließ es Grünberger beim Zweitangeklagten mit einer Probezeit von einem Jahr. Berger gab dazu vorerst keine Erklärung ab.
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