Frauenvertreter/innen gegen "automatische" gemeinsame Obsorge
Derzeit gilt nach §166 ABGB
"Mit der Obsorge für das uneheliche Kind ist die Mutter allein betraut.
Im übrigen gelten, soweit nicht anderes bestimmt ist, die das eheliche Kind betreffenden Bestimmungen
über den Unterhalt und die Obsorge auch für das uneheliche Kind."
Das heisst, die Mutter bekommt "ganz automatisch", ganz allein die Obsorge,
und nur mit ihrer Zustimmung entscheidet auch das Gericht für eine gemeinsame,
nur weil sie mit dem Vater nicht verheiratet war.
Dass viele Mütter mit dieser Macht nicht umgehen können,
den Vater ausgrenzen, zum zahlungspflichtigen Samenspender degradieren
oder gar regelrecht entsorgen, ist allgemein bekannt.
Um dem ABGB eine Lücke zu ersparen,
kann der §166 bleiben, jedoch Etwas abgeändert wie zB.:
Mit der Obsorge für das uneheliche Lebensgemeinschaftskind sind die Eltern gemeinsam betraut.
Im übrigen gelten, soweit nicht anderes bestimmt ist, die das eheliche Kind betreffenden Bestimmungen über
den Unterhalt und die Obsorge auch für das uneheliche Kind.
Wer gegen eine Obsorge-"automatik" ist, sollte sich darüber im Klaren sein,
dass dies für beide Elternteile gelten muss.
Womit im Trennungsfall, zB.die Jugendwohlfahrt, mit der Obsorge betraut werden müsste
und das Kind, schlimmsten Falls, bis zur Klärung in einem Heim oder SOS Kinderdorf untergebracht werden würde.
Denn wir Väter sind auch gegen eine Automatik, nämlich die derzeit bestehende,
die eine diskriminierende, ungerechte Machtverteilung beinhaltet
und einer Mutter den Status einer unantastbaren Gottheit verleiht
und das Besitzdenken unterstützt.
--
Team Vaterverbot
Landesleitung NÖ
Raimund Kurzacz
plz2@vaterverbot.at
plz3@vaterverbot.at
Verein vaterverbot.at
Postfach 24
4400 Steyr
ZVR-Zahl:227902876
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