Hochwasser
Absiedelungswillige in Feldkirchen hoffen auf grünes Licht
Feldkirchen beschloss parzellengenaue Umwidmung von vier Liegenschaften im Hochwassergebiet.
FELDKIRCHEN. Neue Hoffnung für ab- bzw. umsiedlungswillige Opfer des Hochwassers 2013 in Feldkirchen: Der steirische Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) hatte kurz vor seinem Abgang in die Landespolitik im Juli mit seiner Rechtsansicht Bewegung in den verfahrenen Karren gebracht.
Bisher keine Umwidmung
16 Häuser sollten ursprünglich nach den Plänen des generellen Hochwasserschutzes abgesiedelt werden. Für sie sind keine technischen Hochwasserschutzbauten vorgesehen. Dafür hätten acht Quadratkilometer der Gemeindefläche – immerhin ein Viertel – in „Schutzzone Überflutungsgebiet“ mit allen Nachteilen umgewidmet werden müssen, damit den Liegenschaftsbesitzern entsprechende finanzielle Förderangebote unterbreitet werden können. Da nur vier Besitzer an einer Absiedelung interessiert waren, entschloss sich der Gemeinderat vor vier Jahren mehrheitlich, diese Umwidmung nicht einzuleiten. Im Gegenzug schlugen die Volksvertreter damals vor, dass den potenziellen Absiedlern ein parzellengenaues Angebot unterbreitet werden sollte. Das lehnte wiederum das Land OÖ ab.
Allerdings: Bei zwei Anwesen direkt an der Donau in Unterlandshaag gab es bereits bald nach dem Hochwasser 2013 parzellengenaue Angebote; eines wurde abgerissen.
Volksanwalt eingeschaltet
Vor eineinhalb Jahren wandten sich zwei Betroffene, die Familien Neumüller und Rechberger, an den Volksanwalt. In der Sendung „Bürgeranwalt“ mit Peter Resetarits wurde der Fall am 6. Februar 2021 im ORF aufgerollt. Der Volksanwalt kam zur Rechtsansicht, dass aus den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht hervorgeht, dass die Schutzzone acht Quadratkilometer groß sein müsse, damit Absiedlungswerber ein Förderangebot erhalten. Es kam zu Gesprächen zwischen Volksanwalt Amon und Landesrat Markus Achleitner (ÖVP), Raumordnungsreferent des Landes. Bürgermeister David Allerstorfer (SPÖ) kontaktierte den für den Hochwasserschutz zuständigen Landesrat Stefan Kaineder (Grünen). Vier Liegenschaftsbesitzer wollen nach wie vor umsiedeln. Für sie hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die erneute Einleitung der „liegenschaftsgenauen“ Umwidmung in Schutzzone Überflutungsgebiet beschlossen – aber nur für jene vier Besitzer, die nach wie vor absiedlungswillig sind. Von Landesseite dürfte es nach den letzten Gesprächen keine Einwände geben, aber es ist nicht sicher, dass der Bund auch zustimmt. Das Wasserbauten-Förderungsgesetz ist an sich eine Bundesangelegenheit.
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