Schöffensenat
Erstangeklagter Räuber (19) muss für drei Monate ins Gefängnis
URFAHR-UMGEBUNG. Sieben Angeklagte, im Alter zwischen 16 und 19 Jahren, wurden am 11. November am Landesgericht Linz in erster Linie wegen eines räuberischen Diebstahls und Raubs im Drogenmilieu verurteilt. Bei dem räuberischen Diebstahl im November und Dezember 2019 erbeuteten sie einen Rucksack samt 120 Gramm Cannabiskraut und bei den drei Raubdelikten ging es ebenfalls um Suchtgift. In einem Fall setzten sie eine Stahlrute ein.
Umfangreiche Ermittlungen
Der Älteste und Erstangeklagte war im Februar 2020 in einen Verkehrsunfall in St. Gotthard verwickelt, den er unter Drogeneinfluss verursacht hatte. Damals wurden zwei Personen verletzt, darunter eine 17-Jährige Ottensheimer Mitfahrerin. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei eine ungeladene Gaspistole und eine gefälschte 50-Euro-Banknote sicher. Darüber hinaus werteten sie das Handy des Drogenlenkers aus. Im Zuge dieser Auswertung konnten die Kriminalisten und Polizisten Hinweise auf Drogenkonsum, Drogenhandel und vor allem Raubstraftaten auf Dealer in Ottensheim, Alberndorf und Linz-Urfahr feststellen.
Erstangeklagter muss einsitzen
Der Erstangeklagte wurde wegen Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Waffenbesitz und Widerstand gegen die Staatsgewalt rechstkräftig zu zwölf Monaten Haft verurteilt – davon drei Monate unbedingt und neun Monate bedingt auf drei Jahre. Die Zweit- bis Siebtangeklagten erhielten nur bedingte Freiheitsstrafen, zum Teil in Kombination mit Geldstrafen oder überhaupt nur Geldstrafen, die sich zwischen 200 und zirka 1.000 Euro bewegten. Alle rechtskräftig Verurteilten waren voll geständig und vor den Straftaten unbescholten.
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