Leserbrief: "Abzocke in Puchenau"

Ein unerlaubtes Abbiegemanöver in Puchenau, vor dem Sparmarkt in Richtung Feuerwehr, hat mir eine Strafe von 200 Euro eingetragen. Dies sei ein unerlaubter “Abschneider”, erfuhr ich. An dieser Stelle befindet sich wie ich mich später überzeugen konnte, eine Sperrlinie, eine Bodenmarkierung und eine Gebotstafel. Beim einmaligen Abbiegen verstößt man gegen drei Vorschriften. Erstaunt über die Höhe der Strafe, sprach ich bei der BH Urfahr vor. Als ich dem Beamten sagte, dass ich für falsch abbiegen gleich drei Geldstrafen erhielt, sagte er sofort, dass dies beim Spar gewesen sei muss und ich schon der X-te bin, den es dort erwischt hat. Für mich sieht das nach Abzocke aus, denn die Höhe der Strafe steht in keinem Verhältnis zum Vergehen.
Peter Feldbauer,
Puchenau

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