Villach
Mutmaßlicher Täter erhält Verfahrenshilfe – wer verteidigt ihn?

- Die Verfahrenshilfe kann in Österreich von einkommensschwachen Personen zur Durchführung von nicht aussichtslosen oder mutwilligen Zivilgerichtsverfahren oder zur Strafverteidigung beantragt werden (Symbolfoto)
- Foto: MeinBezirk.at
- hochgeladen von Laura Anna Kahl
Der mutmaßliche Attentäter des Terroranschlags von Villach erhält Verfahrenshilfe, da er sich keinen eigenen Anwalt leisten kann - das berichtete heute der ORF Kärnten. Die Rechtsanwaltskammer bestimmt seinen Verteidiger, eine Ablehnung ist nur bei Befangenheit möglich.
VILLACH/KÄRNTEN. Am Mittwoch wurde über den 23-jährigen Syrer Untersuchungshaft wegen Mordverdachts verhängt - wir berichteten. Der Beschuldigte soll vergangenen Samstag einen 14-jährigen Schüler getötet und mehrere Menschen mit einem Messer schwer verletzt haben. Die Messerattacke wird offiziell als Terroranschlag gewertet.
Kein Geld für Anwalt
Nun bekommt der mutmaßliche Täter Verfahrenshilfe. Diese Verfahrenshilfe bekommen jene Menschen, die sich keinen eigenen Anwalt leisten können. Wer genau den Syrer vor Gericht vertritt, legt die Rechtsanwaltskammer fest und bleibt noch unbeantwortet. Ablehnen kann ein Anwalt nur, wenn es eine begründete Befangenheit gibt.



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