Radfahrverbot Hundsmarhof
Protestveranstaltung gegen Radfahrverbot

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Am 30. Juli wurde protestiert. Grund dafür war und ist das derzeitige Radfahrverbot auf dem Hauptweg Richtung Hundsmarhof. 

VILLACH. „Der Hundsmarhofweg werde seit Generationen zum Radfahren benutzt.“ Dass ein Verbot darüber verhängt wurde, grenzt für Wolfgang Ofner, Organisator der Protestaktion, an pure Idiotie. Und die zahlreich erschienenen Protestanten geben Ofner recht. Unterstützung erfuhr er zudem vom Villacher Gemeinderat Klaus Frei (SPÖ) und vom Vertreter des Landes Kärnten, Benjamin Bürger. Fern geblieben sind der Veranstaltung sämtliche Vertreter der Tourismusbranche sowie die Grundeigentümer.

Das Problem 

Geht es nach Ofner, ist die Regelung des Forstgesetzes aus dem Jahre 1975, welche besagt, dass der Wald samt Forstwege nur für den Fußgängerverkehr frei zugänglich ist und der Radverkehr der Erlaubnis des Grundeigentümers bedarf, eindeutig nicht mehr zeitgemäß. „Damals konnte keiner wissen, dass es künftig Mountainbikes und E-Bikes geben werde,“ erklärt Ofner. Den Grund, warum die Grundeigentümer dem Radfahren eine Absage erteilen, sieht Ofner in der zu geringen jährlichen Abgeltung. Er führt dazu aus, dass für die Grundeigentümer eine jährliche Abgeltung von 22 Eurocent pro Laufmeter bei Freigebung „ihres“ Hundsmarhofweges wohl zu wenig sein wird, da dieser keine allzu lange Strecke aufweise.

Kompromissbereit 

„Wir, die Radfahrer, sind natürlich kompromissbereit,“ gibt Ofner zum Verstehen. Mit Ronald Messics (Radlobby Kärnten und externer Radfahrbeauftragter der Stadt Villach) hat Ofner einige Lösungsvorschläge anzubieten. „So solle etwa das Radfahren dem Zufußgehen auf Forstwegen gleichgestellt werden,“ betont Messics. Ofner ergänzt dazu, dass es wohl keinen Unterschied mache, ob auf dem Hundsmarhofweg „gegangen“ oder „Radgefahren“ werde. „Eine andere Variante wäre es, sich an Bayern ein Vorbild zu nehmen, wo Forstwege zugunsten der Gesundheit für den Radverkehr freigegeben worden sind,“ weiß Messics. „Auch dem Vorschlag einer zeitlichen Nutzungsbeschränkung zugunsten des Wildviehs und der Erhebung eines angemessenen Radfahrbeitrags zur Forstwegnutzung sehe man interessiert entgegen.“

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