Was ist erlaubt?
Kekse & Adventgestecke, der Privatverkauf boomt

- Menschen verbringen mehr Zeit zu hause, und backen auch mal gern zum Verkauf.
- Foto: Pixabay
- hochgeladen von Alexandra Wrann
Besonders zur Adventszeit möchten sich viele die Haushaltskasse durch Abgabe von Keksbäckerei oder Gestecken aufbessern. Doch die WKK mahnt: Es gilt die Gewerbeordnung zu beachten, denn es drohen empfindliche Strafen.
VILLACH. Adventgestecke aller Größe und Preisklassen, Kekse in verschiedensten Varianten, mit echter Butter und eigenen Nüssen bis hin zu Allergiker-Keksen. Das sind keine Fundstücke eines Adventmarktes, sondern ein Blick in Online-Foren und auf diverse Social Media Plattformen.
Mehr Zeit zum Backen
Privatverkauf boomt, besonders zur Adventszeit – und wohl auch in Anbetracht der Ausgangsbeschränkungen – versuchen sich viele mit dem Privatverkauf von Keksen und Co. ihr Haushaltseinkommen aufzubessern. Doch Achtung, es gelten gewisse Regeln.
"Sobald ich Ware zum Kauf anbiete"
Christian Fitzek, Bezirksstellenleiter Villach Wirtschaftskammer Kärnten erläutert: "Wenn es über die engen Grenzen einer häusliche Nebentätigkeit, wie beispielsweise Keks backen in der Weihnachtszeit, hinaus geht, muss ich, sobald ich Waren zum Kauf anbiete, ein Gewerbe anmelden."
Gesetzliche Auflagen beachten
Welches Gewerbe man anmelden muss, hängt dabei von den Waren ab, die produziert werden. Beispielsweise für Torten jenes des Konditors, für Handelsware des Handelsgewerbes und so fort. Kontrollen erfolgen durch die Gewerbebehörden, wie das Magistrat Villach, und können beträchtlich sein, weiß Fitzek. So kann die unbefugte Gewerbeausübung bis zu 3.600 Strafe (Paragraph 366 Gewerbeordnung) nach sich ziehen.
Auch zu beachten sind gesetzliche Auflagen. Wer ein Gewerbe anmeldet, so Fitzek, verpflichte sich damit auch die entsprechenden gesetzlichen Auflagen – wie Hygienevorschriften – zu erfüllen.



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