Ferndorfer Familie erhebt Vorwürfe gegen Buwog: "Wohnsituation ist unzumutbar"

Sabine Walter, Markus Neuhofes mit ihrem 9 Monate altem Sohn | Foto: woche/aw (alle)
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FERNDORF (aw). "Nicht erschrecken, das sind die Reste des Kinderzimmers", sagt Markus Neuhofer, 29, und zwingt sich zu einem Lächeln. Er und seine schwangere Freundin Sabine Walter, 36, wohnen in einer knapp 100 m² großen Wohnung der Genossenschaft Buwog in Ferndorf. Vor der Eingangstüre stehen angerußte Holzbretter. Vor einigen Monaten hat es hier gebrannt, Schuld wäre, laut Walter, die Buwog, die nicht alle alten Heizkörper austauschte. Die Genossenschaft weist die Vorwürfe von sich. Vielmehr wären Kleidungsstücke über dem Radiator die "wahrscheinlichste Brandursache", so Thomas Brey von der Buwog Pressestelle.
Seitens der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren mangels Tatbestandes, "da keine "Feuersbrunst" vorgelegen ist" eingestellt. Hier heißt es wörtlich: "Als Brandursache wurde von den Brandermittlern der Polizei ein Kurzschluss im Bereich eines Elektroradiators oder ein Kabelbrand im Bereich der Schalterdose ermittelt." Also keine Kleidung, so die Experten.

Schimmel: Wer ist schuld?

Die Heizkörper wurden inzwischen getauscht. Das eigentliche Problem ist geblieben. Der Schimmel. "Immer wenn es kalt wird, kommt der Schimmel", sagt Walter. Den Grund sieht die sechsfache Mutter in der schlechten Isolierung des Gebäudes. "Außerdem ziehen die Fenster. Wir kommen mit dem Heizen nicht nach." Die Buwog weist die Vorwürfe zurück. Demnach wäre das Heizverhalten der Familie Grund des Übels.
"Wenn eine Wohnung über längere Zeit hinweg nicht entsprechend beheizt wird, entsteht bei Nutzung durch mehrere Bewohner Feuchtigkeit, die dann zu Schimmelbildung führt. Genau das ist bei Familie Walter der Fall", sagt Brey und erklärt weiter: "Der Stromanschluss war wegen unbezahlter Rechnungen längere Zeit gesperrt." Das Nacht-Heizen wäre demnach "belegbar".
"Dass wir nicht heizen ist ja wohl Blödsinn. Wir haben ein Baby und leben im Winter ohne Heizung? Die Heizungen laufen in jedem Zimmer auf Hochtouren. Und in der Küche, wo der Schimmel am schlimmsten ist, gibt es gar keine Heizung", empört sich Walter. Laut ihr hätten auch andere Mieter im Haus ein Schimmel-Problem.
Trotz des "Nicht-Verschuldens" seitens der Buwog habe die Genossenschaft den Schimmel "auf deren Kosten" entfernen lassen, so Brey. Und eine Spezialfirma beauftragt.
"Dass wir nicht lachen, die haben den Schimmel mit Alkohol abgewaschen und drübergemalt. Und nun kommt er wieder", sagt Walter. Besonders in der Küche.
Dass es hier keine Schimmelentfernung gab, bestätigt jedoch Brey: "Die Küche wäre vermutlich unbrauchbar geworden."

Kein Wasser in der Küche

"Wie soll sie noch unbrauchbarer werden", fragt Walter. Immerhin gibt es nicht einmal fließendes Wasser. Der Anschluss hätte bereits beim Einzug gefehlt. "Uns wurde gesagt, wir müssen das selbst machen."
Kann nicht sein, ist Brey sicher. "Als die Wohnung vor eineinhalb Jahren vermietet wurde, war selbstverständlich ein funktionierender Wasseranschluss für die Küche vorhanden. (...) Wenn das jetzt nicht der Fall sein sollte, kann das nur von den Mietern verursacht worden sein."
Der fehlende Anschluss ist jedoch auf den Bildern ersichtlich. "Da kam noch nie Wasser aus dem Hahn", so Walter.

Entscheidung vor Gericht?

Die Familie erwägt sogar eine Klage in der Causa an die Buwog zu richten. "Wir können schließlich nicht alles auf uns sitzen lassen."
Seitens der Genossenschaft reagierte man darauf mit den Worten: "Wir sehen einer gerichtlichen Entscheidung in der Causa mit allergrößtem Interesse entgegen."

Nun die Räumungsklage

Wie die Geschichte auch ausgeht, gewiss ist wohl nur, dass sich die Familie eine neue Bleibe suchen muss. Denn aufgrund der Mietrückstände, die Buwog spricht von knapp 3.000 Euro, droht den Mietern nun eine Räumungsklage. "Wir haben doch gerade mal zwei Monate nicht gezahlt. Wegen dem Schimmel", entgegnet Walter. Und die Familie hätte darüber hinaus der Buwog vorher auch die Mietenthaltung angekündigt, "bis der Schimmel endlich entfernt wird. Meine Kinder sind schon dauernd krank."
Von der Klage selbst hat die Familie erst vom Jugendamt erfahren. Den Kontakt hätte die Familie zur Unterstützung gesucht. Das Jugendamt selbst darf dazu keine Angaben machen.

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