„Kontrollen sind wirksam“

Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall in die Hände von Kindern gelangen, erlaubt sind sie ab 16 Jahren. | Foto: panthermedia.net/jamiewilson
  • Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall in die Hände von Kindern gelangen, erlaubt sind sie ab 16 Jahren.
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BEZIRK (rab). „Illegal importierte oder selbstgebastelte Feuerwerkskörper sind nicht nur strafbar, sondern auch gefährlich“, erinnert Andreas Klammer, stellvertretender Leiter des Einsatzreferates am Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck. „Damit kann man viele Menschen verletzen.“ Der Pyrotechnikhandel rät daher dringend an, nur geprüfte und mit einem CE-Kennzeichen versehene, heimische Pyrotechnikgegenstände zu verwenden. „Man sollte darauf achten, dass bei dem Feuerwerkskörper eine deutschsprachige Bedienungsanleitung dabei ist und diese auch genau befolgen“, rät Pyrotechnikhändler Peter Schickl aus Mondsee. Darin finde man auch den jeweiligen Sicherheitsabstand, der einzuhalten sei. In die selbe Kerbe schlägt Alois Schirl, Sprengstoffexperte des Bezirksfeuerwehrkommandos Vöcklabruck. „Mit Feuerwerkskörpern wird oft zu leichtfertig umgegangen. Man sollte sich bewusst sein, dass auch in kleinen Raketen eine gewisse Menge Sprengstoff steckt.“

Vorsicht beim Abschuss

Damit Unfälle vermieden werden, rät Schirl, genug Abstand zum Feuerwerkskörper zu halten: „Man darf diese Dinge nie in der Hand zünden.“ Ebenso wichtig ist eine feste Abschussvorrichtung: „Bei größeren Raketen kann eine Sektflasche umkippen.“ Niemals dürfe man Raketen aber in den Boden stecken, so Schickl. Zudem soll man darauf achten, dass herunterfallende Teile nichts entzünden. „Wer einen Wasserkübel oder einen Feuerlöscher bereit hält, ist auf der sicheren Seite.“ Auf keinen Fall sollten Schweizerkracher oder Ähnliches in geschlossenen Gefäßen explodieren: „Das sind ernstzunehmende Bomben, die schwere Verletzungen verursachen können“, mahnt Schirl.
„In den vergangenen Jahren ist im Bezirk wenig bis gar nichts passiert“, erinnert sich Klammer. So gab es ein bis zwei Körperverletzungen und Sachbeschädigungen sowie rund drei Anzeigen pro Jahr. Dies führt er unter anderem auf die regelmäßigen Kontrollen der Polizei und der Bezirkshauptmannschaft zurück. „Wir achten darauf, dass die Händler das Pyrotechnikgesetz einhalten“, so Klammer. Dabei komme es immer wieder vor, dass einzelne Märkte unwissentlich verbotene Ware anbieten. „Das wird natürlich beschlagnahmt.“

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