Erste Bilanz der Wirte
Rauchverbot: Auch Geselligkeit leidet

"Rauchen verboten" heißt es seit 1. November des Vorjahres in den heimischen Gastronomiebetrieben. | Foto: Foto: PantherMedia/Jens Klingebiel
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  • "Rauchen verboten" heißt es seit 1. November des Vorjahres in den heimischen Gastronomiebetrieben.
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Wenig Freude mit der neuen Regelung. Finanzielle Einbußen halten sich laut Wirten aber in Grenzen.

BEZIRK VÖCKLABRUCK (ju). Mit 1. November 2019 ist das generelle Rauchverbot in den Gastronomiebetrieben in Kraft getreten. Nach zwei Monaten ziehen die heimischen Wirte eine erste Bilanz – die zwiespältig ausfällt. "In den Restaurants ist es keine so große Tragik, Lokale im Nachtbetrieb haben hingegen teilweise schwer damit zu kämpfen", sagt Andreas Hammerle, Wirtesprecher für den Bezirk Vöcklabruck und Chef der "Zenz’n Stub’n" in Schörfling.
Kritik übt Hammerle an dem ständigen Hin und Her rund um das Rauchverbot in der Vergangenheit. Dadurch hätten viele Gastronomen Geld in Umbauten investiert, die sie jetzt nicht mehr brauchen. Sein Lokal ist seit einem Umbau im März 2018 total rauchfrei. "Ohne Probleme", betont Hammerle. "Ein Stammgast hat mir sogar erzählt, dass er 30 Prozent weniger raucht, seit er dazu ins Freie gehen muss."
In der Wirtschaftskammer denke man über Alternativlösungen nach. "Es müsste doch möglich sein, wie in Hotels auch in den Lokalen einen eigenen Raucherraum anzubieten." Im verbauten Gebiet würde das auch der guten Nachbarschaft zuträglich sein, weil die Belästigung durch Lärm wegfalle.
"Ich halte nichts von dieser Bevormundung", kann der Vöcklabrucker Wirt Karl Fruhstorfer dem generellen Rauchverbot nichts abgewinnen. Diese Ablehnung hat er gemeinsam mit Gästen durch die Teilnahme bei der "Smoke Yes"-Demo im November am Wiener Ballhausplatz unterstrichen.

Zerrissene Stammtische

"Wenn die Raucher rausgehen, werden Stammtische zerrissen. Damit geht auch die Geselligkeit verloren", sagt Fruhstorfer. Weil deshalb viele Gäste früher den Heimweg antreten würden, führe das auch zu Einbußen. "Und von einem Nichtraucheransturm, nur weil wir rauchfrei sind, ist auch nichts zu merken", so der Gastronom vom "Wirthaus am Rande der Stadt". In seinem Betrieb könne man die neue Situation stemmen, betont Fruhstorfer. "Ich befürchte aber, dass viele kleine Lokale und Beisl in ein, zwei Jahren zusperren müssen." Und auch in Lokalen mit vorwiegend jungen Leuten könne man da und dort bereits einen Gästeschwund feststellen.

Von Einbußen von bis zu 20 Prozent spricht Caroline Föttinger vom Timelkamer Musikclub "Gei". "Unter dem generellen Rauchverbot leiden die Stimmung und die Fortgehkultur insgesamt", sagt sie. Der Rückgang bewirke auch, dass man ein bis zwei Kellner an der Bar weniger brauche. Weil aber noch mehr Gäste vor dem Lokal stehen und rauchen, sei der Aufwand für die Security größer. "Unterm Strich ist es aber trotz allem nicht so schlimm wie befürchtet", sagt Föttinger. Ähnlich wie Wirtesprecher Hammerle würde sie sich auch eigene Rauchbereiche ohne Service im Lokal wünschen.

Ausnahme für Hotels

Das generelle Rauchverbot umfasst Räume, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden, sowie alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche und sonstige Räume öffentlicher Orte (Rezeption, Hotelzimmer). Das Verbot umfasst nicht: Freiflächen wie Terrassen oder Gastgärten sowie einen als Raucherraum eingerichteten Nebenraum eines Hotels.

Zur Sache

Die erste Ausgabe der BezirksRundschau vom 8. Jänner 2009 beschäftigte sich auch mit dem Rauchverbot. | Foto: Jungwirth
  • Die erste Ausgabe der BezirksRundschau vom 8. Jänner 2009 beschäftigte sich auch mit dem Rauchverbot.
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Das Rauchverbot war bereits in der allerersten Ausgabe der BezirksRundschau Vöcklabruck vor mittlerweile elf Jahren ein heißes Thema. "Rauchverbot lässt Wirte noch kalt" war der Titel des Blattaufmachers vom 8. Jänner 2009 (Bild oben). Damals war ein Tabakgesetz in Kraft getreten, das ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie vorsah. Es gab jedoch Ausnahmeregelungen für abgetrennte Räume und kleine Lokale sowie eine Übergangsfrist bei Umbauten. Später durfte nur in getrennten Räumen geraucht werden. Seit 1. November 2019 gilt in der Gastronomie nun ein generelles Rauchverbot.

"Rauchen verboten" heißt es seit 1. November des Vorjahres in den heimischen Gastronomiebetrieben. | Foto: Foto: PantherMedia/Jens Klingebiel
Die erste Ausgabe der BezirksRundschau vom 8. Jänner 2009 beschäftigte sich auch mit dem Rauchverbot. | Foto: Jungwirth

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