Streit um Pacht
Europacamp: Strafe für die SPÖ

Das Seebad im Europacamp der SJ am Attersee. | Foto: Europacamp
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Nicht marktkonforme Pacht wird als unzulässige Parteispende gesehen.

STEINBACH. Der Streit um die Pacht für das Europacamp der Sozialistischen Jugend (SJ) in Weißenbach am Attersee geht weiter. Für das rund 37.000 Quadratmeter große Areal zahlt die SJ nur einen Anerkennungszins von wenigen Euro – ursprünglich 25 Schilling. Der Landesrechnungshof kritisierte die nicht marktkonforme Pacht als unzulässige Parteispende. Jetzt wurde die SPÖ vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) dafür zu einer Geldstrafe von 45.000 Euro verurteilt.

ÖVP kritisiert "Polit-Privilegien"

„Zuerst die Ermahnungen von Landesrechnungshof sowie Bundesrechnungshof und jetzt eine Verurteilung durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. Was muss noch alles passieren, damit die SPÖ endlich marktkonforme Preise zahlt und ihre Polit-Privilegien aufgibt?“, kritisiert OÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Die ÖVP habe ihrerseits auf die Kritik des LRH reagiert und zahle für ein Grundstück am Mondsee mittlerweile jährlich 92.591,40 Euro Pacht an das Land OÖ.

SPÖ will gegen Strafe berufen

„Was muss passieren, damit die ÖVP endlich den Willen einer mehrfach verfolgten jüdischen Familie akzeptiert und aufhört, am Rücken von NS-Opfern Parteipolitik zu betreiben?“, kontert SP-Landesgeschäftsführer Georg Brockmeyer. Der Pachtvertrag für das Europacamp sei vor über 60 Jahren abgeschlossen worden. Der ursprüngliche Eigentümer, eine jüdisch-sozialdemokratische Familie, habe damals das Seegrundstück mit der bindenden Auflage der Verpachtung an die Sozialdemokratische Jugendorganisation an das Land OÖ verkauft.
"Die nunmehrige Verhängung einer Strafe widerspricht dem Willen der enteigneten jüdischen Sozialdemokraten, die nur deshalb das Grundstück so billig an die öffentliche Hand abgetreten haben, weil es zu einem symbolischen Pachtzins auf 99 Jahre der Sozialistischen Jugend zur Verfügung stehen sollte", so Brockmeyer. Die SPÖ will in dieser Causa Berufung beim Bundesverwaltungsgericht anmelden.

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