Spitz Betriebsrat
Anschlag gegen die ArbeitnehmerInnen.

Foto: Bildrechte Gewerkschaft "Verdi"

Danke liebe Regierung

Nicht nur das bis 01.01.2029 die geblockte Variante gänzlich entfällt. So werden dem Arbeitgeber immer mehr Hürden auch bei der Kontinuierlichen Arbeitsreduzierung eingebaut.
Es ist also nur eine Frage der Zeit das Arbeitgeber, Altersteilzeit nicht mehr ermöglichen werden, und auch können.

Nachfolgend ein Auszug:

• Bisher konnte durch entsprechende vertragliche Vereinbarung im kontinuierlichen Altersteilzeit-Modell ein unterjähriger Durchrechnungszeitraum vereinbart werden, der im Extremfall sogar auf ein einjähriges Blockmodell hinauslaufen konnte. (letztes Jahr vor Pension 6 Monate blocken 6 Monate Freizeitphase) Diese Möglichkeit wird nun eingeschränkt und eine Bandbreite mit einer mindestens 20%igen Normalarbeitszeit eingezogen. (letztes ½ Jahr vor Pension 3 Monate blocken/3 Monate Freizeitphase)

• Nach dem neuen Gesetzestext erfolgt eine Anpassung des vom AMS zu leistenden Altersteilzeitgeldes nur noch bei Lohnerhöhungen aus kollektiven Rechtsvorschriften (beispielsweise Biennal Sprünge im Zuge einer ab monatlich EUR 20 Unterschied zulässigen Änderungsmeldung).

• Im neuen Gesetzestext wird explizit festgelegt, dass die Dienstnehmerbeiträge, die auf die Beitragsgrundlagengarantie entfallen, vom Dienstgeber zu tragen sind. Damit entfällt die nach der bisherigen Fassung diesbezüglich bestehende Lohnnebenkostenpflicht.

• Die Sonderregelungen zur „Teilpension - erweiterte Altersteilzeit“ (§ 27a AlVG) – einer vom AMS zu 100 % geförderten Altersteilzeit im Zeitraum zwischen Korridor- und Regelpensionsalter – werden in die allgemeine Bestimmung (§ 27 AlVG) integriert.

Das Fazit daraus. Wir brauchen eine „STARKE ARBEITERKAMMER“ und Regierungsvertreter die Arbeitnehmer freundlich sind. Geht daher bitte zu den Wahlen und bestimmt die Zukunft unseres Landes mit.

FSG Betriebsratsvorsitzender der S. Spitz GmbH Roland Pascher

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Foto: Cityfoto
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