Hilfe bei offenen Zahlungen

Martina Obermaier berät Arbeitnehmer, die ihr Gehalt einfordern müssen.
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  • hochgeladen von Maria Rabl

VÖCKLABRUCK. "Bei unserer Beratungstätigkeit sind wir hauptsächlich mit Unterentlohnung und offenen Zahlungen konfrontiert", sagt Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiterin Martina Obermaier. "Dabei geht es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen." Allerdings sei es wegen Verfallsfristen oft nicht mehr möglich, den Klienten zu helfen. "Viele ließen sich von ihrem Arbeitgeber von Monat zu Monat vertrösten", berichtet Obermaier. "Gerade wenn das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich gut ist, suchen die Betroffenen zuerst das persönliche Gespräch." Da in vielen Kollektiv- und Arbeitsverträgen Verfallsfristen festgeschrieben sind, sollte man derartige Forderungen immer schriftlich stellen.

"Zudem möchten 80 Prozent unserer Klienten erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses rechtliche Schritte einleiten. Diese Bedenken sind gerade in Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit nachvollziehbar. Deshalb fordern wir die generelle Abschaffung von Verfallsfristen." Diese Forderung sei gemeinsam mit der Informationspflicht bei Unterentlohnung Teil einer Bürgerinitiative der Arbeiterkammer Oberösterreich.

"Wenn die Gebietskrankenkasse nach einer Betriebsprüfung ein Unternehmen wegen Unterentlohnung anzeigt, müssen die betroffenen Arbeitnehmer nun auch informiert werden", freut sich Obermaier über einen ersten Erfolg. Trotzdem sei es oft zu spät für eine Nachforderung seitens der Beschäftigten. "Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Verfallsfristen abgeschafft werden."

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