Ortsgebiete statt Beschränkungen

Das Ende des Ortsgebietes von Kammer (Gemeinde Schörfling) wurde zu Jahresbeginn Richtung Weyregg verlegt – zum Ärger einiger Weyregger Gemeindebürger.
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  • Das Ende des Ortsgebietes von Kammer (Gemeinde Schörfling) wurde zu Jahresbeginn Richtung Weyregg verlegt – zum Ärger einiger Weyregger Gemeindebürger.
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BEZIRK (rab). "Die Konflikte zwischen Wohnbevölkerung und Verkehr werden immer mehr", sagt Johannes Beer, Leiter der Sicherheitsabteilung der BH Vöcklabruck. Deshalb habe man nun eine Offensive für die Ausweitung von Ortsgebieten gestartet. "Oft stehen Ortstafeln im Nahbereich von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Diese 40er- oder 60er-Beschränkungen wollen wir jetzt durch Ortsgebiete ersetzen." So wurden in den vergangenen Monaten Ortstafeln in Vöcklabruck, Schörfling und Weyregg versetzt. In Seewalchen soll ein zusätzliches Ortsgebiet in Moos entstehen.

Aufregung in Weyregg

Während manche Änderungen kaum bemerkt werden, sorgen andere für große Aufregung. So erreichten etwa den Weyregger Bürgermeister Klaus Gerzer zahlreiche Beschwerden, nachdem die Ortstafel Kammer (Gemeinde Schörfling) in Richtung Weyregg versetzt wurde. "Ich habe Verständnis, dass man die Schilderflut eindämmen möchte, aber da gibt es bestimmt Gegenden, wo dies dringender nötig ist", meint Gerzer. Nachdem er über die Ausweitung der Ortsgebiete informiert wurde, habe er sofort den Straßenbauausschuss einberufen, erzählt er. Dort habe man der Ausweitung der Ortsgebiete in Weyregg zugestimmt, weil es sich um eine dichte Verbauung mit ganzjährig bewohnten Häusern handle. "Die Ausweitung in Kammer verstehen wir jedoch nicht, da dort vor allem Wochenend- und Ferienhäuser stehen."

"Ortstafeln bleiben"

Zudem haben sich bei ihm zahlreiche Bürger beklagt, weil sie schon kurz nach der Änderung teils um 6 Uhr früh mit 65 km/h "geblitzt" worden seien. "Diese Kontrollen wurden aufgrund von Anrainerbeschwerden durchgeführt", erklärt Beer. "Sie haben auch bereits Wirkung gezeigt." Gibt es weiterhin Probleme, könne man jedoch über eine Anhebung oder Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nachdenken. "Die Ortstafeln bleiben definitiv dort, wo sie jetzt stehen", versichert Beer.

Zur Sache

Eine Ortstafel gibt laut Straßenverkehrsordnung § 53, Absatz 17a, den Namen eines Ortes an und ist jeweils am Beginn des verbauten Gebietes anzubringen.
Ein Gebiet ist verbaut, wenn die örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke leicht erkennbar ist. Eine einseitige Bebauung kann ausreichen. Eine Freifläche von bis zu 200 Metern ist möglich.
Die Bezirkshauptmannschaft ist für die Platzierung der Ortstafel zuständig.
Die betroffene Gemeinde und der Straßenerhalter haben ein Recht auf Anhörung.
Sofern die Behörde nicht eine geringere Höchstgeschwindigkeit erlässt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, gilt eine 50-km/h-Beschränkung.
Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten müssen Gehsteige entlang ihres Grundstückes in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreien.

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Foto: encrier/PantherMedia
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