Landesgericht Krems
Dreister Sozialbetrug: Ärzte getäuscht, um mehr Pflegegeld zu bekommen

- Bedingte Haft für dreisten Sozialbetrug.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Der 43-jährige Erstangeklagte und der 56-jährige zweitangeklagte Mittäter führen seit 2020 eine eingetragene Partnerschaft. Das Paar lebte in verschiedenen Bundesländern, zuletzt im Bezirk Waidhofen. Ab Mitte der 1990er-Jahre ging der 43-Jährige keiner Beschäftigung mehr nach und bestritt seinen Lebensunterhalt durch den Erhalt einer Berufsunfähigkeitspension und von Pflegegeld.
Pflegestufen immer höher
Der Erstangeklagte simulierte zuerst psychische Krankheiten, präsentierte sich als depressiver antriebsloser Mensch, der auf fremde Hilfe angewiesen sei. Die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension und Pflegestufe 1 war die Folge.
Dadurch beflügelt wurden die vorgetäuschten psychischen Leiden immer größer und schwere körperliche Einschränkungen kamen hinzu. Dem Erstangeklagten gelang es zahlreiche Ärzte bei Untersuchungen und Gutachter der Sozialversicherung zu täuschen. Über mehrere Jahre gelang es ihm sogar Pflegestufe 6 zu erreichen. Als seine Pflegestufe später herabgesetzt wurde, klagte der 43-Jährige dagegen.
Rollstuhl, inkontinent
Bei den Simulationen kannte die Fantasie des Beschuldigten keine Grenzen. Er könne nicht mehr selbstständig gehen, benötige einen Rollstuhl, sei inkontinent und müsse Windelhosen tragen. Diese Angaben bestätigte der 56-jährige Lebenspartner, der als Pflegeperson auftrat, bei jeweiligen Befragungen.
Urlaub im Ausland
Durch anonyme Hinweise wurden die Behörden auf den Betrug aufmerksam. Es folgten mehrere Verfahren bei Gericht. Einige Zeugen, darunter frühere Nachbarn der Angeklagten, gaben beim Verfahren gegen die beiden wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs am Kremser Landesgericht an, beim Erstangeklagten keine körperlichen Beeinträchtigungen bemerkt zu haben. Er sei nur dick gewesen. Man habe ihn nie im Rollstuhl oder auf Krücken gesehen. Auch waren dem Gericht Aufnahmen zugänglich, die den Erst- und Zweitangeklagten beim Urlaub in Griechenland beim Spazierengehen in schwierigem Gelände zeigten.
Hohe Schadenssumme
Das Gericht ging von einer hohen Schadenssumme aus. Der Erstangeklagte fasste zwei Jahre bedingte Haft, der Zweitangeklagte als Beitragstäter ein Jahr bedingte Haft aus. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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