Gefährlicher Silvesterbrauch
Immer wieder Schwerverletzte wegen nicht zugelassener Produkte
BEZIRK. Fachhandel und Medien weisen jedes Jahr auf die Gefahr durch Raketen, Böller oder Kracher hin. Raten, nur legale Ware einzukaufen und sich zu informieren. Trotzdem gibt es jedes Jahr Schwerverletzte oder Tote in der Silvesternacht.
Billige und nicht zugelassene Erzeugnisse, die in Webshops bestellt oder im Grenzraum zu Tschechien gekauft werden, sind eine unkalkulierbare Gefahr. Auch dann, wenn man sie "vorsichtig" verwenden will. Und völlig ungefährlich sind pyrotechnische Erzeugnisse sowieso nicht.
Welche Feuerwerkskörper für Unterhaltungszwecke geeignet sind, ist im Pyrotechnikgesetz genau geregelt. Unterteilt in Kategorien von F1 (sehr geringe Gefahr, Mindestalter zwölf Jahre) bis F4 (große Gefahr, Mindestalter 18 Jahre) ist aber auch festgehalten, wo es laut werden darf.
In unmittelbarer Nähe und innerhalb von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tiergärten und Tierheimen ist es verboten, Silvesterkracher jedweder Art zu zünden.
Verstärkte Polizei-Kontrollen
Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass ein Hersteller, Importeur oder Händler „verbotene Ware“ anbietet, sieht der Gesetzgeber vor, Verwaltungsstrafen bis zu 10.000 Euro bzw. Haftstrafen bis zu sechs Wochen zu verhängen. Bei Sachbeschädigungen oder Personenschaden ist das Gericht zuständig. Wird fahrlässige Körperverletzung nachgewiesen, kann das Vergehen mit bis zu zwei Jahren geahndet werden. Bei vorsätzlicher Körperverletzung können es bis zu zehn Jahre werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.